Heimpflege: Arbeitslose vier Jahre lang freigestellt

Arbeitslose, die zu Hause ein krankes Familienmitglied oder ein behindertes Kind pflegen, werden in Zukunft vier Jahre lang von der Suche nach einem neuen Job freigestellt. Dies verfügt ein Königlicher Erlass, den Bundesarbeitsminister Kris Peeters (CD&V) jetzt vorlegte. Die Regelung tritt rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 in Kraft.

Bisher hatten zu Hause Angehörige pflegende Arbeitssuchende das Recht, während drei Jahren von der Suche nach einen neuen Arbeitsplatz freigestellt zu sein und dazu gab es auch eine Prämie von staatlicher Seite her.

Vor einigen Monaten jedoch sollte dieses System dem Rotstift der Sparmaßnahmen der aktuellen Mitte-Rechts-Regierung um Premier Charles Michel (MR) zum Opfer fallen. Dies löste jedoch einen Sturm der Entrüstung aus und Bundesarbeitsminister Kris Peeters (CD&V - kl. Foto) sah sich gezwungen, zurück zu rudern.

Ein neuer diesbezüglicher Königlicher Erlass, den Peeters ausarbeitete und jetzt vorlegte, sorgt dafür, dass den Arbeitslosen das gleiche Recht, wie den Arbeitnehmern eingeräumt wird, denn diese können sich für die Dauer von vier Jahren beurlauben lassen, um einen schwerkranken Angehörigen oder ein behindertes Kind in den eigenen vier Wänden zu pflegen, wie der Minister gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion erklärte:

„Durch den jetzt beschlossenen Königlichen Erlass erhalten Arbeitslose die gleichen Rechte, wie Arbeitnehmer für die Pflege Angehöriger zu Hause. Auf diese Weise führen wir eine Gleichstellung ein. Auf die Streichung des diesbezüglichen Rechts für Arbeitslose durch das Koalitionsabkommen haben wir zurecht verzichtet und rasch versucht, das Problem aufzufangen.“

Arbeitslose, die zu Hause Pflegebedürftige betreuen, erhalten für die Dauer der ersten beiden Jahre Freistellung eine monatliche Prämie von 266 € und danach in Höhe von 216 €. Vorher müssen die Betroffenen lediglich den gesundheitlichen Zustand der zu pflegenden Angehörigen mit einem ärztlichen Attest belegen.

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