Justizfehler im Knast: Zwei Syrienkämpfer freigelassen

In den vergangenen Tagen sind zwei mutmaßliche Syrienkämpfer aus der Brüsseler Haftanstalt in Vorst (Foto) freigelassen wurden. Einer kam durch einen Irrtum eines Personalmitglieds frei und ein anderer musste wegen eines Verfahrensfehlers laufengelassen werden. Einer der beiden soll Syrienkämpfer rekrutiert haben und der andere wurde an der Ausreise nach Syrien durch Festnahme gehindert.

Die beiden Fehler, die zu der Freilassung der beiden mutmaßlichen Syrienkämpfer aus dem Gefängnis von Vorst in Brüssel führten, waren nach Angaben eines Justizbeamten menschliche Fehler.

Ein Untersuchungshäftling wurde irrtümlich freigelassen, obschon dies nicht der Fall hätte sein dürfen, hieß es dazu. Die Polizei hat den Mann aber inzwischen wieder festgenommen.

Der andere Betroffene war gegen seine Festnahme in Berufung gegangen, doch der Termin dieses Vorgangs war im Gefängnis von Vorst falsch datiert worden.

Deshalb musste man den Mann gehenlassen. Der eigentliche Grund für dessen Freilassung war die Tatsache, dass sein Fall nicht im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum behandelt werden konnte.

Dies geschah schon einmal bereits vor sieben Jahren, als die Mörder der Polizistin Kitty Van Nieuwenhuyse nach Verfahrensfehlern freigelassen werden mussten.

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