Kein Verfahren gegen belgischen Staatssekretär

Der Staatsssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken (N-VA), muss sich nicht wegen Anstiftung zu Hass und Diskriminierung vor Gericht verantworten. Ein Gemeinderatsmitglied der französischsprachigen Grünen Ecolo hatte Klage gegen Francken erhoben, weil dieser sich in Emails und auf Facebook auf beleidigende Art und Weise über Menschen ausländischer Herkunft ausgelassen hatte.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Brüssel ist zu dem Schluss gekommen, dass Francken mit seinen Äußerungen keine Straftat begangen habe und stellt das Verfahren nun ein.

Das Brüsseler Ecolo-Gemeinderatsmitglied, Zoubida Jellab, hatte nach mehreren Vorfällen Ende letzten Jahres Klage erhoben. So hatte Jellab Francken vorgehalten, auf einem Fest des Gründers der rechtsexremen flämisch-militanten Organisation VMO gewesen zu sein. Außerdem werden ihm rassistische und homophobe Äußerungen in der Vergangenheit angelastet. Die Klage der Ecolo-Kommunalpolitikerin ist jedoch eingestellt worden.

Meist gelesen auf VRT Nachrichten