1914: General von Bissing wird Belgiens Gouverneur

Am 27. November 1914 ernannte das Deutsche Kaiserreich den Kavalleriegeneral Moritz Ferdinand Freiherr von Bissing zum Generalgouverneur von Belgien. Seit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs war von Bissing stellvertretender Kommandierender des VII. Armeekorps. Von Bissing bewegte mit seiner Flamenpolitik viel in Belgien, sorgte aber international auch durch einige von ihm verhängte Todesurteile für Aufruhr.

Moritz Ferdinand Freiherr von Bissing (*30/01/1844 im Kreis Laubarn in Schlesien, +18/04/1917 in Schloss Trois Fontaines in Oudergem in der Region Brüssel-Hauptstadt) war zunächst stellvertretender Kommandierender General des VII. Armeekorps. Er wurde am 27. November 1914 zum Generalgouverneur in Belgien ernannt und am 24.Dezember 1914 zum Generaloberst befördert. Der Vorgänger im Amt des belgischen Gouverneurs, der preußische Generalfeldmarschall Wilhelm Leopold Colmar Freiherr von der Golz, wurde vom Kaiser in die Türkei versetzt, um dort militärische Operationen zu leiten.

Gouverneur von Bissing erfüllte seine neue Pflicht als oberster Verwalter des besetzten Belgien mit einem gewissen Maß an Strenge und Schärfe. Er ging zum Beispiel mit harter Hand gegen den Wiederstand vor und verhängte Todesurteile, die international für Aufsehen sorgten, wie im Oktober 1915 gegen die noch heute in Großbritannien als Märtyrerin verehrte britische Krankenpflegerin Edith Cavell, die alliierten Soldaten, die in Brüssel gestrandet waren, zur Flucht verhalf.

Aber, er beharrte auch gegenüber der Reichsregierung in Berlin und dem Hauptquartier der deutschen Armee in Belgien auf dem Standpunkt, dass das ihm anvertraute Land nicht nur im Sinne der Kriegführung ausgenutzt, sondern auch gut verwaltet und regiert werden müsse. Für sein Handeln war eigentlich das Völkerrecht für ihn maßgebend, doch das deutsche Interesse kam für ihn immer an erster Stelle.

Gouverneur von Bissing versuchte in Belgien aber auch eine soziale Politik zu betreiben und die Produktion des besetzten Landes zu fördern und zu steigern. Gegen die Verwendung belgischer Arbeitsloser und Zwangsarbeiter in der deutschen Industrie und gegen Plünderungen von Waren und Gütern sowie wichtigen Produktionsanlagen in „seinem Land“ hat er sich lange aber letztendlich vergeblich gewehrt.

Flamenpolitik

Mit Reichskanzler Theobald von Bethmann-Hollweg war sich der belgische Kriegsgouverneur in Grundsatzfragen absolut nicht einig. Aus pragmatischen Gründen sah Berlin das besetzte Belgien als formell selbständigen Sattelitenstaat an. Von Bissing jedoch forderte einen direkten „Anschluss“ Belgiens an das Deutsche Reich, denn er trug zu keiner Zeit Rechnung mit der Möglichkeit, dass Deutschland diesen Krieg verlieren könnte.

In seiner auch vom Reichkanzler in Berlin diktierten Flamenpolitik förderte er die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung vor allem der damaligen flämischen Landesteile. In diesem Sinne baute er zum Beispiel die Universität von Gent zu einer rein flämischen und niederländisch-sprachigen Hochschule aus.

Er räumte den Flamen auch das Recht auf ihre Muttersprache ein, was das belgische Königreich bis dato eher missachtete. Von Bissing war der Ansicht, dass wenigstens der flämische Landesteil Belgiens nach dem Krieg in irgendeiner Weise mit dem Deutschen Reich verbunden bleiben müsse - eine Spaltung Belgiens lehnte er aber ab, auch wenn er von den Wallonen wenig hielt. Sie wollte er im Falle des Falles vor die Wahl stellen: „Deutsche werden oder abhauen!“

Letztendlich ordnete der Gouverneur und Generaloberst aus Schlesien 1917 auf Druck Berlins die Trennung der Verwaltung der verschiedensprachigen Landesteile Belgiens in eine niederländisch-sprachige Verwaltung für Flandern und eine frankophone Behörde für Wallonien an. Damit begründete er teilweise den Zustand, in dem sich Belgien mehr oder weniger heute noch befindet.

In Belgien gestorben

Infolge eines schon lange währenden schweren Lungenleidens musste Gouverneur Moritz Ferdinand Freiherr von Bissing am 14. April 1917 die Regierungsgeschäfte in Belgien niederlegen. Nur vier Tage später erlag er seiner Krankheit in Schloss Trois Fontaines in Oudergem in einer der 19 Brüsseler Gemeinden in der Region Brüssel-Hauptstadt, ohne seine schlesische Heimat noch einmal gesehen zu haben.

Ab dem 22. April 1914 und bis zum Ende des Ersten Weltkriegs leitete der preußische Generaloberst Ludwig Alexander Friedrich August Philipp Freiherr von Falkenhausen die Geschicke Belgiens weiter. Falkenhausen hatte lange die VI. Armee in Nordfrankreich kommandiert, wurde jedoch wegen mangelnder Erfolge gegen die Alliierten aus dem Generalstab herauskomplimentiert.

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