Weniger Entschädigung bei Kurzarbeit
Bei zeitweiser Arbeitslosigkeit, z.B. bei Kurzarbeit, entlassen die Arbeitgeber ihr Personal nicht, sondern heben den jeweiligen Arbeitsvertrag für eine bestimmte Zeitdauer auf. Dann erhalten die betroffenen Arbeitnehmer eine Zulage vom Staat, bzw. von den Arbeitsämtern.
Dies tritt in einigen Berufszweigen, wie der Bauwirtschaft, bei schlechtem Wetter auf, aber auch in Momenten, in denen es Unternehmen wirtschaftlich schlecht geht oder wenn Aufträge ausbleiben.
Davon profitieren nicht wenige Unternehmen im Land, doch neben der Senkung der Unterstützung der betroffenen Arbeitnehmer will die neue belgische Mitte-Rechts-Regierung den Arbeitgebern weniger Freiraum für Kurzarbeit einräumen, bzw. die Zahl der Arbeitstage, an denen Kurzarbeit genutzt werden kann, einschränken.
Für die Gewerkschaften stellt diese Maßnahme einen finanziellen Aderlass für die betroffenen Arbeitnehmer dar. Derzeit fallen Belgien-weit etwa 130.000 Arbeiter und Angestellte unter Kurzarbeit.