"Sicherungsperiode" für Schwerverbrecher

Die neue belgische Bundesregierung plant eine so genannte „Sicherungsperiode“ für Schwerverbrecher. Nach einer Meldung der flämischen Tageszeitung Het Nieuwsblad bedeutet dies konkret, dass Richter festlegen können, wie lange ein zu einer Haftstrafe verurteilter Täter im Gefängnis bleiben muss, bevor er für eine mögliche vorzeitige Haftentlassung in Frage kommt.

Dieses Vorhaben ist im Koalitionsvertrag der neuen belgischen Bundesregierung festgeschrieben und lautet dort wie folgt:

„Für bestimmte und sehr schwere Vergehen, wie terroristische Taten mit Todesfolge, Vergewaltigung und Sittenvergehen mit Todesfolge, Folterung mit Todesfolge, Entführung von Minderjährigen mit Todesfolge, Mord oder Mordversuche gegenüber Polizeibeamten oder wenn die Rechtsprechung lebenslange Haft vorsieht, wird die Regierung dem Zivilrichter die Möglichkeit geben, eine Sicherungsperiode auszusprechen, vor deren Ablauf keine vorzeitige Haftentlassung möglich ist.“

Bundesjustizminister Koen Geens (CD&V) muss jetzt dieses Vorhaben ausarbeiten und sehen, wie dieser Umstand umgesetzt und wie diese Regelung in geltendes Recht umgewandelt werden kann.

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