Zwei Jahre Haft für ehemaligen Judo-Lehrer

Das Brüsseler Strafgericht hat einen ehemaligen Judo-Lehrer zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil er sich an drei minderjährigen Sportlerinnen vergriffen hatte. Laut Urteilsbegründung missbrauchte er seine Machtposition als Trainer.

Der 40-jährige Mann, der an der Sportschule des flämischen Judo-Verbandes unterrichtete, hatte zwischen 2006 und 2013 drei aufeinanderfolgende Beziehungen zu minderjährigen Mädchen. Diese seien einvernehmlich gewesen, behauptete er.

Er gab während des Prozesses zu, dass er sich im Alter von 30 Jahren in ein 14-jähriges Mädchen verliebt habe, das er jahrelang trainiert hatte. Als die Beziehung ans Licht kam, musste der Mann seine Stellung kündigen. Dann verließ er Belgien. Nach seiner Rückkehr vergriff er sich an zwei weiteren minderjährigen Mädchen während und nach dem Training.

Der Mann gab vor Gericht zu, dass er eine Beziehung zu zwei der Mädchen hatte, behauptete aber, er habe nie schlechte Absichten gehabt. Ihm zufolge gab es eine gegenseitige Verliebtheit. Die Anklage sah das anders und forderte 40 Monate Gefängnis. Dem Judo-Lehrer wurde vorgeworfen, das Vertrauensverhältnis zu seinen Schülern missbraucht zu haben, um sich an den Mädchen vergreifen zu können.

Das Brüsseler Strafgericht hat den Mann nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat er sich den Mädchen aufgedrängt und seine Macht als Trainer missbraucht. "Das sind schwere und verwerfliche Taten, und der Angeklagte erkennt nicht, dass sein Verhalten sozial inakzeptabel ist“, heißt es in der Urteilsverkündung.

Entsprechend den Bewährungsauflagen muss der Mann eine spezialisierte Behandlung absolvieren und darf er keine minderjährige Mädchen mehr trainieren. Auch darf er zehn Jahre lang keinen Beruf ausüben, der es ihm ermöglicht, mit Minderjährigen in Kontakt zu kommen.

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