Fall Mawda: Ermittlungen sollen ergeben, ob Polizist Waffe benutzen durfte

Die Ermittlungen sollen ergeben, ob der Polizist rechtlich seine Waffe einsetzen durfte, als er auf den Kleinbus mit Migranten schoss oder nicht. Dabei war das zweijährige Mädchen Mawda ums Leben gekommen. Das hat die Staatsanwaltschaft von Mons auf einer Pressekonferenz (Foto) zu diesem Fall gesagt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei der Polizist äußerst betrübt über diese Situation. Er habe das nicht gewollt.

Letzte Woche kam die zweijährige Mawda nach einer Verfolgungsjagd der Polizei auf einen Kleinbus ums Leben. Der Kleinbus war in der Nähe von Mons bei einem Ausweichmanöver auf eine Straßensperre und auf Polizeibeamte zugefahren. Daraufhin hat die Polizei geschossen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst behauptet, dass das Mädchen nicht durch die Kugel gestorben sei, musste später aber ihren Bericht korrigieren. 

Der Polizist, der geschossen hat, ist inzwischen identifiziert, aber nicht festgenommen worden. Das sagt Olivier Stein, der Anwalt der Familie von Mawda. Die Staatsanwaltschaft hat bei einer Pressekonferenz an diesem Dienstag mitgeteilt, dass der Polizist, der geschossen habe, zutiefst betrübt sei: "Er hat das niemals gewollt oder beabsichtigt. Das ist eine Tragödie für alle."

Die Staatsanwaltschaft will nun eine vollständige Aufklärung darüber, was genau passiert ist. Die Ermittlungen sollen unabhängig geführt werden. Gleichzeitig betonte die Staatsanwaltschaft aber auch, dass der Fahrer eine große Verantwortung mittrage: "Wäre der Fahrer nicht so gefahren, wäre das nicht passiert."

Die Verfolgungsjagd der Polizei ging über 60 Kilometer. "Es wurde gebremst, ausgewichen,...ein Polizeiauto wurde gerammt, es war eine sehr gefährliche Situation." Der Kleinbus fuhr unter falschem belgischen Nummernschild.

Weiter hieß es: Es herrsche eine Stille unter den Migranten. "Wir wissen nicht, ob wir den Fahrer jemals identifizieren." Man weiß also noch nicht, wer die Schlepper sind. Alle, die illegal in Belgien sind und in der Sache verhört wurden, müssen das Land verlassen.

Die Entscheidung, nur das schwer verletzte Mädchen mit ins Krankenhaus zu nehmen, sei vom Notdienst vor Ort genommen worden. Es habe Chaos und Stress geherrscht. Die Notärzte hätten beschlossen, das Mädchen so schnell wie möglich mitzunehmen, um erst später herauszufinden, wer wer sei. 

Die Eltern des getöteten zweijährigen Mädchens haben Einsicht in den Autopsie-Bericht gefordert.

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