Neu ab 1. Mai: Konsularischer Schutz von Belgiern im Ausland

Ab dem morgigen 1. Mai können Belgier und andere EU-Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb der EU aufhalten, bei Konsulaten oder Botschaften anderer EU-Mitgliedsländer Anspruch auf konsularischen Beistand erheben, wenn ihr Heimatland nicht in dem Drittland vertreten ist. Das ist das Ergebnis einer neuen Europäischen Richtlinie, die am morgigen Dienstag in Kraft tritt.

Konsularischer Schutz ist ein weiträumiger Begriff, der sich zumeist auf staatliche Unterstützung in Notfällen wie bei schwerer Krankheit, Tod, Verhaftung oder Gewaltverbrechen bezieht.

Dank der EU-Vorschriften für konsularischen Schutz von EU-Bürgern, die außerhalb der EU wohnen oder reisen, können sich EU-Bürger, die Hilfe in einem Land benötigen, in dem ihr Heimatland keine Vertretung hat, ab 1. Mai  an Botschaften oder Konsulate eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden. Diese müssen ihnen dann den gleichen Beistand gewähren wie ihren eigenen Staatsangehörigen. 

Ein Beispiel: Ein Belgier, der in Kamboscha einen schweren Verkehrsunfall hat und repatriiert werden muss, wird sich nicht an eine belgische Vertretung wenden können, weil es in Phnom Penh nur ein Honorarkonsulat gib. Die am nächsten gelegene belgische Botschaft ist die in der thailändischen Hauptstadt Bangkok. Besagter Belgier kann sich deshalb als 'nicht-vertretener EU-Bürger' an eine Vertretung von Dänemark, Deutschland, Frankreich, Spanien oder des Vereinigten Königreichs wenden, um Beistand zu bekommen. Diese Länder haben eine Botschaft oder ein Konsulat in Kambodscha und sind also verpflichtet, dem Belgier in Not zu helfen. Sie müssen ihn behandeln wie einen eigenen Landsmann. 

Laut der Europäischen Kommission reisten oder lebten fast 7 Millionen EU-Bürger außerhalb der EU in Ländern oder Gebieten, in denen ihr eigener Mitgliedstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat. Anträge auf Notfall-Reisedokumente machten mehr als 60 Prozent aller Fälle von konsularischer Unterstützung für nicht vertretene Bürger aus, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission.

"Ab morgen sorgen wir dafür, dass alle EU-Bürger gleich behandelt werden, wenn sie außerhalb unserer Union dringend Hilfe benötigen. Die neuen Vorschriften stärken die Rechte der Bürger und sind ein starkes Zeichen der europäischen Solidarität", so die Europäische Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter, Vĕra Jourová, hierzu.

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