Kameragesetz: "Lächeln, Sie werden gefilmt"

In rund anderthalb Monaten tritt in Belgien das neue Kameragesetz in Kraft. Die parlamentarischen haben diesem Gesetz zugestimmt. Durch dieses Gesetz kann die belgische Polizei bald Bodycams (Foto), aber auch Drohnen und Hubschrauber mit Kameras einsetzen. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass alle Sicherheitskameras im Lande in einem zentralen Register erfasst werden müssen.

Zudem erlaubt diese Regelung Geschäftsleuten, die Bilder ihrer Überwachungskameras live in ihren Geschäftsräumen zu zeigen. Bisher wurden oder durfte die Polizei in Belgien Kameras nur in Ausnahmefällen nutzen. Das war z.B. der Fall bei Massenveranstaltungen oder dergleichen.

Doch spätestens seit den drei wie aus dem Nichts entstandenen Krawallen in Brüssel im November 2017 wurde deutlich, wie wichtig solche Werkzeuge für die Ermittlungen sein können, so Bundesinnenminister Jan Jambon am Dienstagmorgen gegenüber VRT NWS: „Das muss bald ein Basisreflex werden.“

Im Zuge des neuen Gesetzes dürfen Polizisten Bodycams öfter nutzen. Sie müssen allerdings im Einsatz mitteilen, dass diese Kameras eingeschaltet sind.

Vermehrt werden dadurch auch Polizeifahrzeuge und Hubschrauber mit Kameras ausgerüstet und der Einsatz von Polizeidrohnen mit Kameras gehört ebenfalls dazu. Belgien wird zudem einen großen „Kameraschirm“ über das Land ziehen. Das bedeutet, so Innenminister Jambon, dass die Zahl der ANPR-Kameras, die z.B. Autonummern erfassen können, gehörig ausgeweitet werden soll und zwar auf rund 1.000.

Zudem sollen alle Überwachungskameras im Land in einem Zentralregister beim Innenministerium erfasst werden: „Das muss bei Fällen, wie z.B. Entführungen helfen. Die Polizei wird viel schneller wissen, welche Kameras sich in der Umgebung eines Tatortes befinden.“

Innenminister Jambon denkt da z.B. an den Anschlag auf den Flughafen von Zaventem am 22. März 2016, nach dem der Weg des dritten Attentäters, der sich zu Fuß vom Airport aus in die Brüsseler Innenstadt begeben hatte (der „Mann mit Hut“). Sein Weg konnte anhabe von öffentlichen und privaten Überwachungs- und Verkehrskameras genau rekonstruiert werden: „Also ist wichtig zu wissen, welche Kameras vorhanden sind und wie sie angewendet werden können.“

Schutz des Privatlebens?

Doch wie geht der Staat mit dem Schutz des Privatlebens der Bürger um, wenn das ganze Land mit Kameras überzogen wird, wollte die Redaktion des VRT-Frühstückradios „De Ochtend“ („Der frühe Morgen“) von Innenminister Jambon wissen.

Darüber sollten wir uns keine Sorgen machen: „Wir haben bei der Privacy-Kommission Rat eingeholt und wir haben diesen Rat minutiös befolgt. Wir haben auch Rechnung mit dem neuen europäischen Gesetz zum Datenschutz getragen. Alles wird geregelt und nur zeitlich begrenzt beibehalten.“

Innenminister Jambon fügte abschließen seinen Ausführungen noch an, dass jene, die es vorsehen würden, Kameras nicht zu nutzen, noch immer im 19. Jahrhundert leben würden.

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