Das erste Sexismus-Urteil in Belgien

Zum ersten Mal ist in Belgien ein Urteil in einem Fall von Sexismus gefällt worden, die die flämische Tageszeitung De Morgen in ihrer Dienstagausgabe meldet. Ein Mann, der im Juni 2016 eine Polizistin schwerstens verbal beleidigt hatte, wurde zur Zahlung eines Bußgeldes von 3.000 € verurteilt.

Der Mann war damals von einer Polizeistreife in Zaventem (Flämisch-Brabant) bei Verkehrsübertretungen beobachtet worden, doch er reagierte dabei äußerst aggressiv gegen die beiden Beamten – eine Frau und ein Mann. Zunächst nannte er die beiden Polizeibeamten „dreckige Scheißbullen“, um sich danach nur noch der Beamtin zuzuwenden.

Sie wurde mit sexistischen Bemerkungen bedacht und solle sich einen Job suchen, der für Frauen geeignet sei, z.B. Bankangestellte. Im weiteren Verlauf wurde der Mann immer vulgärer, gab an, nicht mit Frauen sprechen zu wollen und nannte die Polizistin eine „dreckige Hure“, die zu schweigen habe.

Die beiden Beamten nahmen dies alles in ihr Protokoll auf und zeigten den Mann an. Die Staatsanwaltschaft von Halle-Vilvoorde beschloss ihn zu verklagen und ein Gericht verurteilte ihn bereits im November 2017 in Abwesenheit zu einem Bußgeld in Höhe von 3.000 €. Bei Nichtzahlung dieses Bußgeldes droht dem Angeklagten eine Haftstrafe. Er kann aber noch Berufung einlegen, so De Morgen.

Zustimmung und Zurückhaltung

Die Gleichstellungs-Einrichtungen in Belgien begrüßen dieses Urteil. Dies ist das erste Urteil in dieser Hinsicht seit Einführung des Anti-Sexismus-Gesetzes vom August 2014. Dieses Urteil könne zu mehr Anzeigen wegen Sexismus führen, heißt es da. Belgiens Staatssekretärin für Chancengleichheit Zuhal Demir (N-VA) reagierte eher zurückhaltend und sagte dazu: „Ich glaube, dass der Effekt des Anti-Sexismus-Gesetzes eher begrenzt ist. Wir müssen an einer Mentalitätsänderung arbeiten.“

Juristen sind der Ansicht, dass der Mann in erster Linie wegen einer ganzen Reihe an Verstößen und Beleidigungen verurteilt worden sei und dass der Sexismus-Vorwurf dabei nicht unbedingt im Vordergrund gestanden habe. Zudem glaube ein Richter eher den Aussagen von Polizisten, als von der einen oder anderen Klägerin.

Seit Bestehen des entsprechenden Gesetzes, das am 3. August 2014 in Kraft trat, gingen in Belgien lediglich 25 derartige Anzeigen ein. Und mit dem hier besprochenen Urteil liegt bisher nur eine einzige Verurteilung wegen Sexismus vor.

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