Schulen: Berufung gegen Kopftuch-Zulassung

Der Dachverband der flämischen Gemeinschaftsschulen (GO!) geht gegen ein Urteil in Berufung, nach dem einem Dutzend Mädchen in verschiedenen Schulen in Maasmechelen (Prov. Limburg) zugestanden werden soll, mit Kopftuch zum Unterricht zu gehen. Im Schulwesen bei der öffentlichen Hand im belgischen Bundesland Flandern sind religiöse Symbole, wie z.B. Kopftücher, verboten.

GO! hat sich dem Bestreben der Schulgruppe Maasland in Limburg abgeschlossen, gegen das Urteil eines Gerichts in Tongeren (ebenfalls Limburg) vom vergangenen Freitag vorzugehen, das 11 Mädchen aus zwei verschiedenen Gemeinschaftsschulen in Maasmechelen erlaubt, während des Unterrichts ein Kopftuch zu tragen.

Die Mädchen und deren Eltern hatten bisher erfolgreich gegen das seit 2013 für den Gemeinschaftsunterricht in Flandern geltende Kopftuchverbot Protest eingelegt, doch durch die Weitergabe des Vorgangs an eine höhere Instanz müssen die Mädchen weiter ohne Kopfbedeckung zur Schule gehen.

Recht auf Religionsfreiheit

Das Gericht von Tongeren gab den gegen das Kopftuchverbot klagenden Familien letzten Freitag recht und berief sich dabei auf den Europäischen Menschenrechtsvertrag, der die freie religiöse Entfaltung festschreibt. Das Urteil richtet sich aber nur an die Kläger, bzw. an die 11 Schulmädchen. Es hebt das allgemeine Kopftuchverbot, das in ganz Belgien in vielen Bereichen gilt, ausdrücklich nicht auf.

Flanderns Landesbildungsministerin Hilde Crevits (CD&V) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Schulen, bzw. Schulträgern freisteht, ein Kopftuchverbot einzuführen. Dies müsse im Hinblick auf die Vorgabe durch den Menschenrechtsvertrag aber ausreichend begründet sein, so die flämische Christdemokratin.

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