Facebook-Urteil: Sammelt FB weiter unsere Daten, drohen dem Unternehmen hohe Bußgelder

Belgien hat Facebook wegen Verstoßes gegen die Privatsphäre der belgischen Internetnutzer verurteilt. Der Fall wurde durch die Privacy-Kommission vor Gericht gebracht. Die Kommission zum Schutz der Privatsphäre sagt, dass Facebook ohne Mitwissen der Internetnutzer Informationen sammelt und diese dann für kommerzielle Zwecke nutzt. Der Richter in Brüssel folgt der Argumentation der Privacy-Kommission und urteilt, dass sich Facebook an das belgische Recht zum Schutz der Privatsphäre halten muss.

Facebook folgt unserem Surfverhalten auf verschiedene Weise. Nach Ansicht des Gerichts informiere das soziale Netzwerk Facebook seine Nutzer jedoch nur unzureichend darüber, welche Daten aufgezeichnet würden, wozu sie genutzt und wie lange sie gespeichert würden.

"Wir wissen nicht, welche Daten Facebook bewahrt und wir verstehen das auch nicht, ganz zu schweigen davon, dass wir das wollen  und dem Ganzen zustimmen. Das gilt für uns alle, ob wir nun Mitglied von Facebook sind oder nicht. Selbst wenn wir die Facebook-Seite nie besucht haben, werden über Pixel, das heißt unsichtbare Punkte, Informationen gesammelt, die wir bei der Suche eines bestimmten Begriffes im Internet eingegeben haben", heißt es von Seiten des Gerichts.

Das gilt für zahlreiche weitere Webseiten. Facebook verarbeitet unzählige Informationen über Millionen Belgier, ohne deren Zustimmung. Und das ist eine Schändung der Privatsphäre, "weil FB uns - wenn wir von Belgien aus im Internet surfen - nur unzureichend darüber in Kenntnis setzt, dass das Unternehmen Informationen über uns sammelt. Auch über die Art der Informationen und darüber, was es damit macht und wie lange es die Informationen speichert, informiert uns FB nicht."

Auf diese Weise folgt Facebook dem Internetnutzer online zum Beispiel über so genannte "Soziale Plug-ins", "Cookies" und "Pixel". Das sind Technologien, mit denen unser aller Surfverhalten verfolgt werden kann. "Cookies" sind zum Beispiel kleine Textdateien, die vom Browser des Nutzers gespeichert werden und dazu dienen, 'gewisse Informationen während des Navigierens auf einer Website oder bei zukünftigen Besuchen wieder abrufen zu können'.

Facebook setzt diese auf eigene Webseiten, aber auch auf externe Webseiten. Sie dienen dazu, zielgerichtete Reklame versenden zu können. Facebook folgt auf diese Weise auch Personen, die kein Facebook-Profil haben.

Facebook muss diese Praktiken sofort einstellen, hat das Gericht jetzt befunden. Facebook muss seine Geschäftspraktiken wieder mit dem Gesetz in Einklang bringen. Außerdem müssen alle persönlichen Daten, die unrechtmäßig aufgezeichnet wurden, vernichtet werden.

Kommt das Unternehmen der Aufforderung nicht nach, drohen ihm Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro pro Tag.

Erleichterung bei Privacy-Kommission, doch Facebook geht in Berufung

"Wir sind erleichtert, denn das Verfahren läuft schon sehr lange", betonte der Vorsitzende der Kommission zum Schutz der Privatsphäre, Willem Debeuckelaere.

"Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist."

Doch Facebook hat inzwischen angekündigt, dass es in Berufung gehen wolle.

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