Luftfahrt will über royale Ländereien fliegen

Die Generaldirektion der Luftfahrt in Belgien (DGLV) bittet Bundesverkehrsminister François Bellot (MR) in einem offenen Brief darum, in Zukunft die Königlichen Domänen von Laken und Ciergnon bei Houyet in der Provinz Namür sowie das Brüsseler Stadtzentrum überfliegen zu dürfen. Dies meldete die frankophone Wirtschaftszeitung L’Echo in ihrer Donnerstagsausgabe.

Die Luftfahrtbehörde gibt technische Gründe für ihre Forderung an, doch Beobachter vermuten politische Hintergründe für dieses Manöver. Hinter der Idee könnte sich die Tatsache verstecken, dass die Brüsseler Randgemeinden Wemmel, Meise und Grimbergen in Flämisch-Brabant von Fluglärm verschont bleiben.

Schon 2012 gab es eine ähnliche Initiative im belgischen Bundesparlament, die der N-VA-Abgeordnete Ben Wollants lanciert hatte. Diese Initiative verlief damals im Sande und das könnte auch jetzt wieder geschehen.

Aus dem Kabinett des Verkehrsminister verlautete zu dem Brief der Luftfahrtdirektion, dass ein entsprechender Text vorliege, der in diese Richtung gehe: „Wir teilen dieses Ansinnen aber nicht. Wir warten jetzt auf mehr Deutlichkeit zu dieser Initiative, doch wir beziehen uns dabei nicht auf diesen Text.“

Ben Wollants unterstützt das Ansinnen der DGLV auch jetzt und zeigte sich am Donnerstag zufrieden damit, dass sich die Luftfahrtbehörde seinen Forderungen von damals anschließe: „Wenn man einige Flüge über die große und dünnbesiedelte Königliche Domäne schicken könnte und dabei Lasten für den Rest der Bevölkerung vermeidet, dann sollte man dies untersuchen. Wir halten dies für den richtigen Weg.“

Das prinzipielle Überflugverbot der Königlichen Ländereien in Belgien im Allgemeinen und in Brüssel im Besonderen geht auf ein Gesetz aus den 1950er Jahren zurück. Dies könne man gut und gerne einmal überdenken, so die Beteiligten. Doch ob sich Verkehrsminister Bellot für dieses Ansinnen ins Zeug legen wird, wird bezweifelt.

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