Sudan-Bericht: “Keine Beweise für Folter”

Wie Belgiens Regierungschef Michel bestätigte, gibt es keine Beweise dafür, dass Flüchtlinge aus dem Sudan nach der Abschiebung in ihr Herkunftsland dort auch tatsächlich gefoltert worden sind. Der Sudan-Bericht empfiehlt aber Maßnahmen, um sicher zu stellen, dass Belgien nicht gegen Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

Innenminister Jan Jambon (Foto, oben) hat den Bericht über mutmaßliche Misshandlungen von abgeschobenen Sudanesen erhalten, die von Belgien wieder in den Sudan abgeschoben worden waren. Der Bericht war von einer als neutral geltenden Einrichtung im Auftrag von Minister Jambon erstellt worden. Die belgische Regierungsspitze (Foto, unten) befasste sich am heutigen Freitag mit dem Bericht und präsentierte die Resultate danach vor der Presse.

 

Kurz vor den Weihnachtsferien war dieser Bericht in Auftrag gegeben worden und das beim „Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose“, eine unabhängige Bundeseinrichtung, die Asylanträge prüft und einschätzt, ob Flüchtlingen Gefahr laufen, in ihrem Herkunftsland verfolgt oder gefoltert zu werden. Die belgische Regierung hatte während der Arbeit an dem Bericht alle Abschiebungen von Sudanesen in den Sudan ausgesetzt.

Wie Premier Michel am Mittag vor der Presse bestätigte, beinhaltet der Bericht keine harten Beweise für eine Misshandlung der abgeschobenen Sudanesen, nachdem sie in ihrem Herkunftsland zurückgekehrt waren. Die Regierung beschloss, dass Theo Francken, der für Asyl zuständige Staatssekretär, wieder Abschiebungen in den Sudan anordnen kann und wird.

Die Foltervorwürfe sorgten Ende letzten Jahres für eine Kontroverse um den N-VA-Staatssekretärs. Es wurde damals sogar sein Rücktritt gefordert. Mit dem vorliegenden Bericht ist die Position von Theo Francken wieder deutlich gestärkt.

In der Vergangenheit lud er so genannte Identifizierungsteams aus dem Sudan ein. Das waren sudanesische Beamte, die bestätigen mussten, dass die betroffenen Migranten tatsächlich aus dem Sudan stammten. Die Regierung will in Zukunft erneut hierauf zurückgreifen, baut aber Kontrollmechanismen ein.

Der Bericht formuliert auch Empfehlungen, um die Abschiebung in Zukunft „noch sorgfältiger“ vorzubereiten, damit ein Verstoß gegen Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention ausgeschlossen werden kann.

 

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