Haussuchungen auch bei Flüchtlingshelfern?

Laut einem neuen Gesetzesvorschlag von Belgiens Staatssekretär für Asyl und Einwanderung, Theo Francken (N-VA), soll es bald möglich werden, sich illegal im Land aufhaltende Flüchtlinge per Haussuchung festzunehmen, um sie abschieben zu können. Dies soll auch der Fall bei sozial engagierten Menschen sein, die Flüchtlinge bei sich zuhause aufnehmen. Dieser Gesetzesvorschlag stößt auf deutlichen Gegenwind.

Dass eine solche Vorgehensweise die Abschiebung von illegalen oder abgewiesenen Flüchtlingen aus Belgien beschleunigen würde, mag auf der Hand liegen. Bisher ist nur möglich, Betroffene im öffentlichen Raum festzunehmen, um sie abschieben zu können.

Asyl-Staatssekretär Francken (kl. Foto) will dies ändern und schlägt vor, ein Gesetz zu verabschieden, dass es den Behörden oder der Polizei erlaubt, Häuser, in denen sich abzuschiebende Flüchtlinge oder Asylsucher aufhalten, im Rahmen einer Haussuchung zu betreten. Das soll auch der Fall bei Privatleuten sein, die solchen Flüchtlingen Unterschlupf gewähren.

Hier drückt der Schuh und zwar gewaltig. Nicht nur die Opposition im belgischen Bundesparlament wittert hier einen heftigen Verstoß gegen das Privatleben, sondern auch Vertreter der Mehrheit. Und nicht zuletzt wollen auch viele Vertreter der Justiz hier nicht mitmachen. Bei den Untersuchungsrichtern, die für eine Anordnung von Haussuchungen in Belgien zuständig sind, werden ebenfalls Stimmen laut, hier Vorsicht walten zu lassen. Man dürfe es z.B. nicht dazu kommen lassen, dass sozial engagierte Privatpersonen, die Flüchtlinge ehrenamtlich unterstützen, kriminalisiert werden.

Viele Interessengruppen melden arge Bedenken gegen den Gesetzesvorschlag von Theo Francken an, u.a. die Gewerkschaften. Schon jetzt wird angekündigt, gegen das Gesetz, sollte es denn in Kraft treten, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Es stelle einen nicht unerheblichen Verstoß gegen das Gesetz zur Unverletzlichkeit der Wohnung in Belgien dar und dies sei ein von der Verfassung verbrieftes Grundrecht.

Weniger Probleme damit hat aber Bundesjustizminister Koen Geens (CD&V - kl. Foto). Er erinnert daran, dass sich der neue Gesetzesvorschlag lediglich gegen sich illegal im Land befindende Einwanderer richte, die einen ausdrücklichen Befehl erhalten haben, das Land zu verlassen und diesen ignorieren. Zum Thema Haussuchung ergänzte Geens, dass was der Sozialinspektion oder der Steuerfahndung per Gesetz eingeräumt werde, auch im Falle von Asylbetrug oder rechtlich begründeter Ausweisung möglich sein müsse.

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