Flandern kann Investoren aus dem Ausland ablehnen

Die flämische Landesregierung kann in Kürze ausländische Investoren ablehnen, die sich in Kommunalverbände oder in Unternehmen der öffentlichen Hand einkaufen wollen und zwar dann, wenn die Sicherheit in Gefahr ist. Dies sieht ein neues Dekret vor, dass noch vor den Weihnachtsferien beschlossen wurde, wie die flämische Tageszeitung De Standaard meldet. Diese Regelung hat einen triftigen Grund.
James Arthur Photography

Zum Jahreswechsel 2016 auf 2017 sorgte das chinesische Staatsunternehmen State Grid für Diskussionen, als es sich in das Energie-Vertriebs-Netzwerk Eandis (Foto oben) einkaufen wollte. Dagegen konnte die flämische Landesregierung zunächst nichts unternehmen, auch wenn die belgische Staatssicherheit vor der Gefahr von möglicher (Industrie)Spionage warnte.

Letztendlich ließ die Stadtverwaltung von Antwerpen, die Teilhaber von Eandis ist, den Deal platzen. Flanderns Ministerpräsident Geert Bourgeois (N-VA - kl. Foto) wollte daraufhin Maßnahmen ergreifen lassen, die solche und ähnliche Szenarien vermeiden. Diese Sorge führte letztendlich zum vorliegenden Dekret, nach dem Flandern bedenkliche ausländische Investitionen in sensible Bereiche verhindern kann.

Allerdings legt Ministerpräsident Bourgeois Wert auf die Feststellung, dass dieses Dekret nicht dazu dient, den Wettbewerb zu benachteiligen. Es habe keinen protektionistischen Hintergrund, sondern um eine Schutzmaßnahme: „Wir glauben an den fairen und freien Handel. Das ist die Lebensader für unsere offene flämische Wirtschaft. Doch die State-Grid-Saga verdeutlichte, dass wir Rechtssicherheit brauchen und zwar im Rahmen von Eingriffsmöglichkeiten.“

Dekret gilt nicht für die Privatwirtschaft

Dieses Dekret greift ausdrücklich nicht, wenn es um Investitionen in privatwirtschaftliche Unternehmen geht. Die Landesregierung behält sich lediglich Einsprüche vor, wenn es sich bei ausländischen Investitionen um Bereiche handelt, die in irgendeiner unter behördlicher Kontrolle stehen.

Das betrifft z.B. die hier „Interkommunale“ genannten Gemeindeverbände, wie Eandis, ein Unternehmen, dass Vertriebswege der Energieversorgung (Strom, Gas, Fernwärme, öffentliche Beleuchtung) verwaltet und dementsprechend im Auftrag der angeschlossenen Städte und Gemeinden Preise mit den Energieherstellern aushandeln kann und soll.

"Notbremse"

Das Dekret soll als „Notbremse“ fungieren und sei nur in außergewöhnlichen Fällen anzuwenden, z.B. dann, wenn Gefahr für sie öffentliche oder die staatliche Sicherheit drohe oder wenn es strategische Belange betrifft. Es greift offenbar auch dann, wenn von Investitionen auch persönliche Angaben von Bürgern betroffen sein können. Die belgische Staatssicherheit wird mit Inkrafttreten dieses Dekrets mit Gutachten beauftragt, doch die Landesregierung hat die alleinige Entscheidungsgewalt.

MP Bourgeois gibt weiter an, dass sich dieses Dekret nicht gegen China oder gegen die vielen bereits hier aktiven chinesischen Unternehmen oder Investoren richte, doch „in diesen stark globalisierten Zeiten muss man über seine strategischen Belange wachen können. Dazu hatten wir damals keinen rechtsgültigen Rahmen. Den haben wir jetzt.“

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