Belgien: Zahl potentieller Organspender sehr hoch
Ein belgisches Gesetz aus dem Jahr 1986 besagt, dass grundsätzlich jeder in Belgien lebende Bürger automatisch ein Organspender ist. Nach dem Tod können demnach dringend benötigte Organe entnommen werden und zwar auch ohne das Einverständnis der Angehörigen.
Zumeist jedoch fragen Mediziner bei den Familien von Verstorbenen nach, ob diese einer Organentnahme zustimmen. In nur 12 % der Fälle entscheiden sich Angehörige gegen einen solchen Vorgang.
Um Angehörigen eine solche doch oftmals auch verstörende Entscheidung abzunehmen, hat jeder Belgier die Möglichkeit beim Bevölkerungsdienst seiner Stadt oder Gemeinde eine sogenannte „positive Willenserklärung“ zu unterzeichnen, die ihn als potentiellen Organspender ausweist. Diese Willenserklärung wird danach automatisch in das nationale Organspende-Register aufgenommen.
Luc Colenbie vom Bundesgesundheitsamt in Brüssel freut sich über die Zunahme solcher Willenserklärungen zur Organspende. Im vergangenen Jahr war diese Zahl um fast 27.000 Vorgänge gegenüber 2016 angestiegen: „Ich glaube, dass dies eine Folge der umfassenden Sensibilisierung der Regierung ist.“
Die Regierung organisierte auch Infokampagnen an den belgischen Schulen. Gleichzeitig blieb die Zahl derer, die sich einer Organentnahme nach ihrem Ableben ausdrücklich und per Erklärung wiedersetzen, mit rund 190.000 quasi konstant.