Neuregelungen: Wieviel Energie bringt uns das Jahr 2018?
Energiebestimmungen für Neubauten werden strenger
Neubau-Wohnungen, für die ab dem 1. Januar 2018 eine Baugenehmigung eingereicht wird, müssen einen so genannten E-Pfeil von 40 und weniger haben. Bislang war der E-Pfeil 50. Der E-Pfeil oder Energieausweis gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Die Einhaltung des E-Pfeils ist eine der Forderungen der EPB (Energie-Leistungs-Vorschrift) für Neubauten.
Energie-Etiketten für Kachelöfen
Das für Kühlschränke und Waschmaschinen schon lange erforderliche Energie-Etikett wird ab dem 1. Januar auch für Kachelöfen Pflicht. Es gilt z.B. für Holz- und Pelletöfen.
Ab 1. Januar tritt eine europäische Verordnung hierzu in Kraft.
Das Etikett liefert Informationen über die Energie-Effizienz eines Kachelofens.
Sinkende Strompreise infolge der ermäßigten Energiesteuer
Die flämische Energiesteuer (auch Turtel-Steuer - nach einer ehemaligen Ministerin - genannt) sinkt 2018 für eine durchschnittliche flämische Familie auf 9 Euro im Jahr. Eine Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch wird künftig 4 Euro mehr an Grünstromabgabe bezahlen müssen. Außerdem bleibt eine begrenzte Energiesteuer bestehen. Die wird nicht mehr 100 Euro pro Familie betragen, sondern nur noch 5 Euro. Gemeinsam mit einem leichten Rückgang der Verteilernetztarife wird dies zu niedrigeren Strompreisen führen. Damit rechnet zumindest die flämische Regulierungsbehörde Vreg.