Welche finanziellen Veränderungen bringt uns 2018?

Ab dem 1. Januar gelten wieder zahlreiche neue Regeln in Belgien. Welche finanziellen Veränderungen auf uns zukommen, stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.

Börsensteuer steigt erneut

Die Börsenumsatzsteuer auf Aktien und Obligationen wird ab dem 1.1.2018 erneut erhöht.

Die Steuer auf Aktien steigt von 0,27 auf 0,35 Prozent, die auf Obligationen wird 0,12 anstelle von 0,09 Prozent betragen. Die Erhöhung erfolgt im Rahmen der Pläne zur Sanierung der Staatsfinanzen von Finanzminister Johan Van Overtveldt (N-VA).

Sparerfreibetrag sinkt

Ab dem neuen Jahr sinkt der Steuerfreibetrag auf Zinsen von Sparguthaben. Die Zinsen auf Sparguthaben werden dann ab einem Betrag von 940 Euro pro Person besteuert. Bislang galt der Steuerfreibetrag bis zu einem Zinsbetrag von 1.880 Euro. Damit wird dieser Betrag quasi halbiert. Ziel der Michel-Regierung ist, das Haushaltsdefizit im Zaun zu halten.

Körperschaftssteuer-Tarif sinkt

Ab dem neuen Jahr bezahlen Unternehmen in Belgien nur noch 29 Prozent Körperschaftssteuer anstelle von 33 Prozent. Das ist eine Entscheidung aus dem so genannten Sommerabkommen. Kleine und Mittlere Betriebe (KMU) kommen in den Genuß einer zusätzlichen Ermäßigung. Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern, einem Umsatz, der unter 9 Millionen Euro beträgt und einer Bilanzsumme von weniger als 4,5 Millionen Euro, bezahlen ab 2018 20 Prozent auf die erste Tranche von 100.000 Euro. Die Krisenzusatzabgabe sinkt von 3 auf 2 Prozent.

Steuerfreie "Belästigungsprämien" für Selbständige und KMU

Die so genannte "Belästigungsprämie" für selbständige Unternehmer und kleine und mittlere Betriebe, die zum Beispiel infolge von Belästigungen durch Bauarbeiten vor dem Laden an die Geschäftsleute gezahlt wird, ist ab dem 1. Januar 2018 steuerfrei.

Weniger Steuern auf Computer, Laptops und Handys für Arbeitnehmer

Wer von seinem/-er Arbeitgeber/-in ein Laptop, PC, ein Handy oder ein Tablet bekommt, wird ab dem neuen Jahr weniger Steuern darauf bezahlen müssen. Das ist eine Folge der Reform des Steuervorteil-Systems, die am 1. Januar in Kraft tritt.

Nach Auffassung von Finanzminister Johan Van Overtveldt (N-VA) würden die Beträge damit besser auf die Wirklichkeit abgestimmt.

Zunahme der Steuer auf Süßigkeiten

Die so genannte "Zuckersteuer", also die Steuer auf Erfrischungsgetränke und andere zuckerhaltige Getränke, wird erhöht.

Diese Erhöhung gilt auch für einige Getränke, in denen kein Zucker enthalten ist, zum Beispiel für Light-Getränke. Das steht im Sommerabkommen der Regierung. Die Erhöhung der Steuer soll jährlich 75 Millionen Euro zusätzlich zum heutigen Ertrag von 40 Millionen Euro in die Kasse fließen lassen.

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