Flandern: Einheitstarif bei Einregistrierung

Die flämische Landesregierung hat einen Einheitstarif für die sogenannte Einregistrierung beim Hauskauf beschlossen. Beim Kauf eines Einfamilienhauses müssen in Zukunft 7 % des Kaufwertes als Eintragungsgebühr entrichtet werden. Bei kleineren Häusern oder beim Erwerb einer zweiten Immobilie gelten allerdings andere Tarife.

Noch wird im belgischen Bundesland Flandern die Einregistrierung nach einem Hauskauf mit unterschiedlichen und teils verwirrenden Tarifen belegt. Diese Gebühren hängen z.B. vom Katasterwert einer Immobile ab. Dieses Wirrwarr wurde jetzt abgeschafft.

Noch vor dem kommenden Sommer will die flämische Landesregierung dafür sorgen, dass eine Einregistrierung beim Erwerb eines Einfamilienhauses mit einer Gebühr von 7 % des Kaufbetrags belegt wird, allerdings nur dann, wenn es sich bei dem Kauf um eine erste Immobilie handelt und wenn man binnen maximal zwei Jahren, z.B. nach einer Renovierung, dort selbst einzieht.

Bei kleineren Häusern, die für weniger als 200.000 € gekauft werden können, liegt die Eintragungsgebühr bei 5 % des Kaufpreises. In immobilientechnisch hochpreisigeren Gegenden, wie z.B. in den flämischen Zentrumsstädten oder am flämischen Rand um Brüssel werden 5 % Gebühr auch bei Häusern verlangt, die bis 220.000 € kosten.

Teurer werden diese Gebühren beim Erwerb einer zweiten Immobilie, sprich eines zweiten Wohnhauses. Dann soll der Tarif bei 10 % liegen, so der Wille der Landesregierung. Ein Rabatt um 1 % kann nach einer nachhaltigen, energiesparenden und umweltfreundlichen Renovierung eines Hauses geltend gemacht werden.

Die Landesregierung hofft, dass diese Reform der Einregistrierung bis zum kommenden Sommer durch die Instanzen geleitet werden kann. Noch muss das entsprechende Landesgesetzt von verschiedenen Ämtern und Behörden geprüft und berechnet werden.

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