Marokkanischer Professor kurzzeitig festgesetzt

Ein marokkanischer Hochschullehrer, der an der Freien Universität Brüssel (ULB) eine Gastvorlesung abhalten sollte, wurde am Freitag vollkommen zurecht an seiner Einreise gehindert und in das geschlossene Zentrum von Steenokkerzeel gebracht. Das erklärte Theo Francken (Foto), der Staatssekretär für Asyl und Migration. Seine Papiere seien nicht in Ordnung gewesen.

Professor Abdelkader Hakkou, der auch Vizerektor einer marokkanischen Universität ist, war von der Brüsseler Universität ULB im Rahmen eines gemeinsamen Projektes eingeladen worden. Dabei ging um Dattelforschung und -zucht mit Blick auf die Ernährungssicherheit. Er wurde am Freitagabend bei seiner Ankunft am Flughafen von Charleroi festgenommen.

Das Ausländeramt hatte die Festsetzung des Hochschullehrers damit begründet, dass er nicht die Bedingungen für eine Einreise erfülle. Dazu gehörte unter anderem genügend Geld dabei zu haben, um den Aufenthalt zu finanzieren. Er war nur Besitz eines französischen Touristenvisums und es bestand keine Klarheit über das Ziel seiner Reise.

„Unsere Grenzpolizei bewacht die Schengen-Außengrenzen und sie hat das sehr korrekt getan. Wenn drei Bedingungen nicht erfüllt sind, erhält der Fluggast keinen Zugang zum Land und wird er im geschlossenen Zentrum von Steenokkerzeel (Foto, rechts) festgesetzt“, so Staatssekretär Francken. „Unsere Beamten haben keinen Fehler gemacht. Gesetze gelten für Professoren genauso wie für Nicht-Professoren.“

Das Rektorat der ULB beauftragte daraufhin einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen von Abdelkader Hakkou und erklärte, die Kosten für den Aufenthalt des Gastes zu übernehmen. Die Universität hatte auch Kontakt mit Staatssekretär Francken aufgenommen, dieser habe erklärt, er „könne sich flexibel zeigen“. Auch die marokkanische Botschaft schaltete sich ein. Das belgische Ausländeramt hat inzwischen die bevorstehende Freilassung des marokkanischen Hochschullehrers angekündigt.

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