Belgiens Bischöfe wollen mit der Zeit gehen und führen Ausweis für Christen ein

Jeder, der in der katholischen Kirche getauft wurde, erhält ab dem 1. Januar 2018 einen Christen-Ausweis zur Erinnerung an die Taufe. Außerdem wird in den Unterlagen nicht mehr von Mama und Papa gesprochen, sondern von Erziehungsberechtigten.
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Das haben die Bischöfe von Belgien beschlossen und steht in der wöchentlichen Kirchenzeitung "Kerk & Camp". Der Christenausweis sei nicht nur dazu da, festzuhalten, in welcher Pfarrei die Taufe empfangen wurde, sondern auch eine herorragende Gelegenheit für Gläubige, sich zu ihrer christilichen Einstellung zu bekennen, hieß es.

"Der Ausweis entspreche einer zeitgemäßen Kirche", erklärte der Generalsekretär der belgischen Bischofskonferenz, Msgr. Herman Cosijns.

Der Ausweis ist vor allem ein praktisches Instrument, um bestimmte Daten abrufbar zu haben. Das ist notwendig, weil ab dem 1. Januar 2018 in allen Bistümern von Belgien eine neue Regel zur Eintragung des Tauf-Sakraments ins Taufregister in Kraft tritt. Die Eintragung erfolgt nicht länger im Register des Pfarramtes, in dem die Person wohnt, sondern in dem Pfarramt, in dem er oder sie getauft wurde und nur dort. In dem Ausweis werden sämtliche Daten zur Erinnerung gebündelt.

Heute seien Christen viel mobiler als früher, hieß es. Viele würden zum Beispiel lieber in einer anderen Pfarrgemeinde in die Kirche gehen als dort, wo sie wohnen, erklärte Cosijns. In Tournai haben die Bischöfe bereits so etwas wie ein christliches Tagebuch eingeführt.

Auch mehrere kirchliche Formulare wurden abegändert, um mit der neuen europäischen Gesetzgebung zur Privatsphäre, die 2018 in Kraft tritt, übereinzustimmen. In den Taufunterlagen weisen die Bischöfe zum Beispiel daraufhin, dass die Zustimmung beider Eltern notwendig sei, um ein Kind taufen zu lassen. 

Neu ist, dass nicht länger die Rede von "Mama" und "Papa" ist, sondern von Personen, die das elterliche Sorgerecht ausüben. "Wir folgen der Argumentation von Papst Franziskus, dass jedes Kind getauft werden darf, wenn die leiblichen Eltern oder die Erziehungsberechtigten sich dafür entscheiden, das Kind christlich zu erziehen. Dabei wird außer Acht gelassen, ob die Personen verheiratet, geschieden oder homosexuell sind. Hierüber habe die Kirche nicht zu urteilen. "Wir gehen mit der Entwicklung in der Gesellschaft", so Cosijns.

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