Hätte Pfarrer Selbstmord verhindern und damit Beichtgeheimnis verraten müssen?

Ein Pfarrer (Foto) aus Brügge muss möglicherweise vor einem Strafgericht erscheinen, weil er das Beichtgeheimnis nicht verletzt und es versäumt hat, einen depressiven Mann zu melden, mit dem er am Telefon sprach und SMS austauschte. Der Mann hat danach Selbstmord begangen. Der Pfarrer, dem sich der Mann anvertraut hatte, hatte niemanden über die Selbstmordpläne des Mannes unterrichtet. Die Witwe hat deshalb Anzeige gegen den Pfarrer erstattet.

Besagter Pfarrer hat der VRT an diesem Dienstag erzählt, was genau vor zwei Jahren passierte.

"Er hatte mich mehrere Male angerufen und wir haben mehrere Gespräche miteinander geführt und irgendwann stellte sich heraus, dass er mit dem Gedanken spielte, Selbstmord zu begehen. Damals habe ich alles getan, was ich konnte, um ihn von dieser Idee abzubringen. Doch das Gespräch, in dem er mir gestand, dass er mit dem Gedanken spielte, sich umzubringen, fiel unter das Beichtgeheimnis, denn bevor er weiterreden wollte, frug er mich, ob ich auch wirklich Pfarrer sei", so Pfarrer Alexander Stroobandt.

Die Witwe des Verstorbenen entdeckte später mehrere SMS und ist der Meinung, dass der Pfarrer den Selbstmord hätte verhindern müssen. Ihr Anwalt erklärte gegenüber der VRT, was dem Pfarrer zur Last gelegt wird. "Im Strafrecht spricht man einfach von schuldhaftem Versäumnis, also von unterlassener Hilfeleistung an Menschen in Not", betonte Patrick Martens, der Anwalt der Witwe. Er hätte Hilfe anbieten müssen, so Martens weiter.

Der Pfarrer ist jedoch nicht der Meinung, dass er habe eingreifen müssen. "Denn er sagte, dass das absolut unter das Beichtgeheimnis falle. Und ich darf das Beichtgeheimnis nicht verletzen."

"Ich habe noch nicht viele Beichten via Telefon oder über SMS-Verkehr mitgemacht", reagierte der Anwalt der Witwe. "Ich meine, Beichten ist ein Sakrament, bei dem versucht wird, die Sünden zu vergeben. Das war hier nicht der Fall."

Meist gelesen auf VRT Nachrichten