"Verdeckte Sozialinspektoren" im Kampf gegen Diskriminierung

Ab nächstem Jahr können die Sozialbehörden in Brüssel "verdeckte Ermittlungen" durchführen, um herauszufinden, ob Arbeitgeber Diskriminierung betreiben. Das Brüsseler Parlament hat der Einführung des so genannten "Praxistests" zugestimmt.

Diskriminierung kann dann gegeben sein, wenn ein Arbeitgeber auf einen Bewerber mit ausländisch klingendem Namen anders reagiert als auf einen Bewerber mit belgischem Namen.

Bei den Ermittlungen darf ein sich als Kunde ausgebender Inspektor das Unternehmen zum Beispiel anrufen und bitten, keinen ausländischen Mitarbeiter zu schicken. Geht das Unternehmen darauf ein, liegt auch hier Diskriminierung vor.

Brüssel ist damit die erste Region in Belgien, die diesen Schritt unternimmt. Die Grünen waren an der Initiative beteiligt. Der Brüsseler Grünen-Abgeordnete Bruno de Lille, erklärte in der VRT: "Praxistests werden zum Beispiel in Zusammenhang mit Bewerbungs-Auswahlverfahren durchgeführt. Zwei Briefe werden versandt, die sich nur in einem einzigen Punkt unterscheiden, zum Beispiel bei der Altersangabe oder in der Herkunft oder bei der Angabe des Geschlechts. Und dann schaut man, wie das Unternehmen reagiert."

Die Brüsseler Unternehmen kritisieren solche Ermittlungsmethoden der Sozialbehörden. Jan de Brabanter von der Arbeitgeberorganisation Beci betonte in der VRT: "Die Arbeitgeber haben andere Dinge zu tun, als jeden einzelnen Lebenslauf auf seine Echtheit zu überprüfen. Alle positiven Initiativen, die in Zusammenhang mit Diversität genommen wurden, werden durch diese Initiative jetzt eigentlich in Frage gestellt."

Die Tests sollen vorerst nur in Brüssel durchgeführt werden.

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