Behindern sich Polizei und Staatssicherheit?

Bei den Ermittlungen zur Aufklärung der Terroranschläge vom 22. März 2016 in Brüssel haben die belgische Bundespolizei und die Staatsicherheit offenbar nicht besonders kooperativ zusammengearbeitet. Angeblich verweigerte die Kriminalpolizei der Staatssicherheit Einblicke in bestimmte Dossiers.

Die Gerichtspolizei soll der Staatssicherheit in einigen Fällen die Einsicht in die Akten verwehrt haben. Die berichteten mehrere belgische Tageszeitungen unter Berufung auf interne Emails bei der Brüsseler Polizei.

Konkret handelt es sich dabei wohl um die Nutzung einer bestimmten Datenbank, über die Ermittler gezielt nach in bestimmten Bereichen immer wieder auftauchenden Namen von Verdächtigen oder nach anderen spezifisch auffallenden Daten suchen können.

Den Meldungen zufolge gaben mehrere Polizeibeamte außerdem an, „Anweisungen von höherer Stelle“ erhalten zu haben, um den Mitarbeitern der Staatssicherheit Einblick in solche Datenbanken und auch in bestimmten Akten zu verwehren.

Erst in der jüngeren Vergangenheit sei die Kooperation zwischen den für Terrorfälle zuständigen Gremien bei Polizei und Geheimdiensten besser geworden und Akten, Daten und Erkenntnisse seien bereitwilliger ausgetauscht worden.

Der parlamentarische Ausschuss zu den Vorgängen im Zuge der Anschläge vom 22. März 2016 auf Brüssel und Zaventem hatte gleich mehrmals darauf gedrängt, dass die Ermittlungsdienste besser miteinander kooperieren sollten.

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