Lütticher Gericht: "Kein identifizieren und abschieben von Sudanern"

Die Flüchtlinge aus dem Sudan, die im geschlossenen Asylheim in Vottem festsitzen, dürfen weder abgeschoben noch von einer sudanesischen Delegation identifiziert werden. Das hat ein Gericht erster Instanz in Lüttich entschieden und wird von der Menschenrechtsliga gemeldet. Der belgische Staatssekretär für Asyl und Migration Theo Francken hat bereits wissen lassen, dass er das Urteil anfechten wolle.

Die Liga für Menschenrechte war am Morgen vor ein Gericht in Lüttich gezogen, um die Identifizierung und Ausweisung von sundanesischen Migranten aus Belgien einstellen zu lassen.

Der Richter hat der Menschenrechtsorganisation in erster Instanz recht gegeben. Das Verbot ist infolge einer so genannten einseitigen Klageerhebung erfolgt. Dadurch kann kurzfristig ein Urteil gefällt werden, ohne die Gegenpartei angehört zu haben, die in diesem Fall Staatssekretär Theo Francken ist.

Mit dem Gerichtsurteil wird die Identifizierung der Menschen aus dem Sudan durch eine sudanesische Delegation sowie deren Ausweisung aus Belgien unmittelbar verboten.

Francken hat jeodch schon über Twitter mitgeteilt, dass er sich dem Urteil nicht beugen und dies anfechten werde.

Die sudanesischen Flüchtlinge in Belgien planten, hier kein Asyl zu beantragen, weil sie nach Großbritannien weiterreisen wollten. Das ist für Francken ein Grund, sie in ihre Heimat abzuschieben.

Der Staatssekretär wurde wegen des Falles und vor allem wegen der Identifizierung der Flüchtlinge durch eine Delegation der sudanesischen Regierung scharf kritisiert. Gegner dieser "Methode" weisen darauf hin, dass die Sudaner nach ihrer Abschiebung in ihre Heimat zur Zielscheibe des autoritären Regimes von Präsident Omar al-Bashir werden könnten.

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