Flanderns Regierung nimmt "Erbschaftssprung" an

Die flämische Landesregierung hat einem Entwurf zu einer Dekret zur Reform der Erbschaftsregelung zugestimmt. Damit steht dem sogenannten „Erbschaftssprung“ nichts mehr im Wege. Das neue Dekret macht eine Erbschaft für Enkelkinder anstelle der direkten Nachkommen leichter, sprich baut entsprechende Hindernisse ab.

Wenn Kinder beim Sterbefall eines Elternteils ihr Erbe nicht antreten wollen, kann die Erbschaft auch direkt an die Enkelkinder weitergegeben werden.

Bisher bestand im belgischen Bundesland Flandern die Regel, dass Enkelkinder im Falle einer Erbschaft genau so hohe Erbschaftssteuern entrichten mussten, wie deren Eltern. Da aber in vielen Fällen die Zahl der beerbten Enkelkinder höher liegt, als die der Eltern, werden die zu vererbenden Gelder oder Werte entsprechend kleiner, wobei die Abgabe gleich bleibt.

Der Ministerrat der flämischen Landeregierung beschloss am Freitag, diese Regelung anzupassen und eine Vererbung direkt an Enkelkinder interessanter zu gestalten. „Die Leute werden immer älter und in dem Augenblick, in dem sie ihren Nachlass regeln, können die Enkel diesen vielleicht besser gebrauchen, als deren Eltern.“, sagte Landesfinanzminister Bart Tommelein (Open VLD - kl. Foto) dazu.

Bisher wurde das Erbschaftsrecht in Flandern so gehandhabt, dass die Landeskasse über einen „Erbschaftssprung“ keine Einnahmen verlieren konnte. „Das ändern wir“, so Tommelein, der weiter anfügte: „Bald werden Enkel einfach einen korrekten Betrag an Erbschaftssteuer bezahlen.“

Das neue Erbschaftsdekret wird im November oder Dezember dem flämischen Landesparlament zur Abstimmung vorgelegt und könnte somit schon ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten. Flanderns Landesfinanzminister arbeitet derzeit gemeinsam mit der belgischen Bundesregierung an einer umfassenden Reform der Erbschaftssteuern mit dem Ziel, bis September 2018 eine allgemeine Reform des Erbschaftsrechts vorlegen zu können.

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