Imam der Großen Moschee verliert Aufenthaltsrecht

Belgiens Staatssekretär für Asyl und Einwanderung, Theo Francken (N-VA), hat die Aufenthaltsgenehmigung für einen Imam der Großen Moschee von Brüssel (Foto) nicht verlängert. Das bedeutet, dass der islamische Geistliche umgehend unser Land verlassen muss. Die Behörden werfen dem aus dem Sudan stammenden Imam vor, in Brüssel den streng islamistischen Salafismus zu predigen. Die Große Moschee in Brüssel wird von Saudi-Arabien finanziert.
BELGA

Staatssekretär Francken beruft sich bei seiner Entscheidung, dem radikal-islamischen Imam aus dem Sudan den weiteren Aufenthalt in Belgien zu verwehren, auf Erkenntnisse der Nachrichtendienste unseres Landes. Diese stufen den islamischen Geistlichen als Bedrohung für die innere Sicherheit ein. Der Imam hat inzwischen Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

Bei dem betroffenen Imam handelt es sich nicht um den aus Ägypten stammenden Hauptimam der Großen Moschee von Brüssel. Dieser war nach seinem Erscheinen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschnitt zu den Anschlägen vom 22. März 2016 in die Kritik geraten, da er keine Bereitschaft zur Mitarbeit zeigte.

Dieser Ausschuss beschäftigt sich derzeit mit den Formen des Islam, die in den hiesigen Moscheen gepredigt wird. Nicht wenige der aus Belgien kommenden radikal-islamistischen Kämpfern und Terroristen wurden in Moscheen radikalisiert. Der Ausschuss widmet diesem Thema seinen vierten und letzten Abschlussbericht.

Die mit Mitteln aus Saudi-Arabien finanzierte Große Moschee von Brüssel spielt darin eine große Rolle. Geprüft wird, ob das islamische Gotteshaus nicht besser mit Geldern aus Belgien finanziert werden soll, damit man die dort gepredigten Inhalte kontrollieren kann.

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