Der Terrorverdächtige Abdeslam will zum Prozess nach Belgien kommen

Der Terrorverdächtige Salah Abdeslam, der in Frankreich einsitzt, hat wissen lassen, dass er beim Prozess wegen der Schießerei vom 15. März 2016 in der Brüsseler Gemeinde Vorst anwesend sein wolle. Das hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag bei der Einführungssitzung wissen lassen.

Abdeslam und ein Komplize müssen sich wegen versuchten Mordes in Zusammenhang mit Terrorismus und Waffenbesitz vor Gericht verantworten.

Die Schießerei hatte sich am 15. März 2016, eine Woche vor den Brüsseler Terroranschlägen am Flughafen von Zaventem und in der U-Bahn-Station Maelbeek ereignet, als Ermittler eine Wohnung in Vorst durchsuchen wollten. Dabei erschoss die Polizei einen Terrorverdächtigen, der bei den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 eine Rolle gespielt haben soll. Auch mehrere Polizisten wurden bei der Schießerei verletzt.

Später stellte sich heraus, dass die Durchsuchung in Vorst einen Durchbruch bei den Ermittlungen im Fall der Anschläge von Paris bedeutete. Die Fingerabdrücke von Abdeslam wurden in der Wohnung in Vorst gefunden. Abdeslam, der seit den Anschlägen vom 13. November 2015 in Paris gesucht wurde, hatte nach der Schießerei zunächst flüchten können, wurde aber wenige Tage später im Brüsseler Stadtteil Molenbeek festgenommen.

Bei der Einführungssitzung an diesem Dienstag hat das Brüsseler Strafgericht entschieden, dass die Anhörungen in der Woche vom 18. bis zum 22. Dezember stattfinden sollen.

Salah Abdeslam wird bis dahin einen neuen Anwalt gefunden haben müssen, da ihn sein ehemaliger Anwalt, Sven Mary, nicht mehr verteidigt.

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