Fahrerflucht: Zwei Unfälle mit Todesfolge

Am vergangenen Wochenende musste die Polizei einmal mehr zu zwei Verkehrsunfällen mit Todesfolge ausrücken, bei denen sich die Unfallverursacher aus dem Staub gemacht haben. In Ertvelde in Ostflandern wurde eine 22 Jahre alte Frau angefahren und in Vosselaar in der Provinz Antwerpen kam ein 18 Jahre alter Jugendlicher ums Leben.
Archivfoto

Der Unfall in Ertvelde geschah am frühen Sonntagmorgen, als eine 22 Jahre alte Pfadfinder-Leiterin, die auf dem Weg von einer Fete nach Hause war, von einem herannahenden Auto angefahren wurde. Zeugenaussagen zufolge hatte der Fahrer kurz angehalten, fuhr aber doch davon.

Der 39 Jahre alte Autofahrer konnte aber noch am Sonntagmorgen verhaftet worden. Er stand zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Der Mann muss in dieser Woche vor dem Haftrichter erscheinen.

Der zweite tödliche Unfall passierte am Sonntagmorgen in Vosselaar, als ein 18 Jahre alter Pfadfinder auf seinem Fahrrad von einem Auto angefahren wurde. Auch hier flüchtete der Fahrer zunächst mit seinen deutlich beschädigten Wagen.

Allerdings stellte sich der 25 Jahre alte Fahrer im Laufe des Sonntags der Polizei. Er gestand dabei auch, dass er getrunken habe, als er den Unfall begangen hatte. Der Untersuchungsrichter entschied, den Mann unter Auflagen auf freien Fuß zu setzen. Es wird aber weiter gegen den Fahrer ermittelt.

Leidiges Thema

Fahrerflucht nach Unfällen ist im belgischen Bundesland Flandern ein großes Problem. Jährlich werden mehrere Dutzend solcher Vorfälle registriert. In 30 bis 50 % der Fälle werden die Fahrer niemals gefunden. Doch bei weitem nicht alle diese Unfälle enden mit Todesopfern oder schwer Verletzten.

Einer Studie des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit (BIVV) zufolge steht rund die Hälfte aller Autofahrer, die nach einem Unfall mit Personen- oder Blechschaden flüchten, getrunken oder Drogen genommen. Dadurch schätzen sie die Folgen von Unfällen falsch ein. Auf Fahrerflucht stehen in Belgien bis zu 2 Jahre Haft und Bußgelder von bis zu 30.000 €.

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