"Unsere Produkte sind nicht zum Töten gemacht"

Das belgische Unternehmen Janssen Pharmaceutica ist entrüstet über die Tatsache, dass ein zum Tode verurteilter Mann am vergangenen Donnerstag in Florida mit einem tödlichen Medikamentencocktail exekutiert wurde, in dem ein Bestandteil ein Produkt, bzw. ein Patent aus dem eigenen Hause war. Der Hingerichtete war ein mehrfacher Mörder, der schon 1988 zum Tode verurteilt worden war.

Am Donnerstag um 11 Uhr MEZ erhielt der 53 Jahre alte Mark Asay eine Injektion aus einem Medikamentencocktail, in dem auch ein Produkt enthalten war, auf das Janssen Pharmaceutica seit den 1960er Jahren ein Patent hat.

Der tödliche Cocktail bestand dabei aus Rocuronium Bromide, um den zum Tode Verurteilten zu lähmen, aus Kaliumazetat, das zum Herzstillstand führen muss und aus Etimodat zum Betäuben des Betroffenen. Bei letzterem Produkt handelt es sich um eine Entwicklung von Janssen Pharmaceutica aus dem 1960er Jahren.

Bei Janssen ist man entsetzt über die Tatsache, dass bei der ersten Hinrichtung in Florida seit anderthalb Jahren ein neues Cocktail aus Medikamenten angewendet wurde, zu dem ein Produkt aus dem eigenen Hause gehört:

„Als Janssen Pharmaceutica widmen wir uns der Entdeckung und der Entwicklung von neuen Arzneimitteln für die Lösung von großen medizinischen Problemen. Wir versuchen, das Leben von Patienten zu verlängern und zu verbessern. Demnach können wir auf keinen Fall hinter der Nutzung von solchen Heilungsmitteln zur Nutzung von tödlichen Injektionen stehen.“

Janssen Pharmaceutica wurde 1953 in Belgien von den renommierten Arzt Paul Janssen gegründet und ist heute ein Teil der US-Unternehmensgruppe Johnson & Johnson.

Diese Unternehmensgruppe ist nicht die einzige Gruppe ihrer Art, die sich dagegen verwehrt, dass Produkte aus ihrem Hause zur Hinrichtung von zum Tode verurteilten Häftlingen genutzt werden. Die Pharmariesen Pfizer, Fresenius Kabi USA und West-Ward Pharmaceuticals haben per Gerichtsurteil dafür gesorgt, dass Produkte aus ihrem Hause nicht für derartige Vorgänge verwendet werden dürfen.

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