Beim Organspenden ist Belgien vorne mit dabei

Mit 28,4 registrierten Organspendern pro Million Einwohnern gehört Belgien zur europäischen Spitze. Seit 2006 hat sich die Zahl der offiziell registrierten Organspender hierzulande auch glatt verachtfacht. 2016 hatten sich damit insgesamt 247.435 Bürger unseres Landes bei ihrer Gemeindeverwaltung als Organspender eintragen lassen. Dem gegenüber stehen aber auch rund 1.200 Patienten, die auf ein passendes Spenderorgan warten.
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Wer sich in Belgien in die Liste der Organspender eintragen lassen möchte, muss dies bei seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung tun, doch dies ist ein eher umständlicher und unpersönlicher Vorgang. Die flämischen Christdemokraten CD&V und die Nationaldemokraten der N-VA schlagen jetzt vor, diese Registrierung auch beim Hausarzt vornehmen lassen zu können und reichten dazu einen entsprechenden Gesetzesvorschlag im belgischen Bundesparlament ein. Möglicherweise überlegen sich dadurch - falls dieser Vorschlag seinen Weg durch die parlamentarischen Instanzen findet - viel mehr Menschen, nach ihrem Ableben ein Organ zu spenden.

Trotz der hohen Zahl an potentiellen Spendern bleibt die Warteliste von Patienten, die dringend eine Niere, eine Leber oder ein Herz zum Weiterleben brauchen, lang. Rund 1.200 Menschen sind davon betroffen. Und diese Wartezeit kann lange dauern. Auf eine passende Niere müssen Patienten bis zu vier Jahre lang warten. Die Medizin in Belgien hält nicht viel von solchen Gesetzesvorschlägen. Hier geht man davon aus, dass Information, Aufklärung und Sensibilisierung einen größeren Effekt haben.

Das Thema im Familienkreis ansprechen

Sie verweisen auf den klassischen Spruch: „Tue Gutes und rede darüber.“ Professor Hans Van Vlierberghe, der Vorsitzende des belgischen Transplantationsrates, sagte dazu gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion, dass jeder, der länger als sechs Monate offiziell in Belgien lebt und sich nicht offiziell gegen eine Organspende geäußert hat, automatisch Spender ist oder sein kann: „Die Erfahrung lehrt uns, dass Angehörige nur in 12 bis 13 % der Fälle angeben, dass sich ein verstorbenes Familienmitglied gegen eine Organentnahme wiedersetzte. Das ist sehr wenig. (…) Diese Zahl beweist, dass unsere Gesetzgebung in dieser Hinsicht sehr gut ist.“

Wichtig sei, so der Professor, dass man mit seiner Familie oder mit seinem Lebenspartner über das Thema Organspende redet, denn auch wenn man nicht als Spender registriert ist, kann die Familie eines Verstorbenen durchaus mit der Bitte angesprochen werden, dem Verblichenen ein Organ zu entnehmen, damit ein schwerkranker Patient weiterleben kann. Dann müssen Angehörige oder der Lebenspartner eines Verstorbenen wissen, was dieser zu Lebzeiten darüber gedacht und gesagt hat.

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