10.000 belgische Fluggäste fordern Schadenersatz

Etwa 10.000 Reisende aus Belgien haben bereits dieses Jahr Schadenersatzansprüche angemeldet, weil ihre Flüge Verspätung hatten oder annulliert wurden. Das sind deutlich mehr, als in den beiden letzten Jahren davor, wie die flämische Tageszeitung Het Nieuwsblad dazu meldet.

Tatsache ist, dass der internationale Flugverkehr in der letzten Zeit für deutlich mehr Verspätungen und Ausfälle sorgt, als früher. Fakt ist aber auch, dass Flugeisende heute wesentlich besser über ihre Rechte informiert sind.

„Bis vor kurzem wussten die Reisenden nicht, dass sie bei längeren Verspätungen, bei Überbuchungen oder ausgefallenen Flügen nach europäischem Recht Anspruch auf Schadenersatz haben. Doch heute zieht jeder verspätete Flug immer mehr Klagen nach sich“, erklärt Ralph Pais von der Organisation Claim It dazu. Diese Initiative vertritt die Rechte von Flugreisenden und unterstützt diese aktiv dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Seit 2013 sorgt eine entsprechender Regelung, die die EU eingeführt hat, für Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat. Die Höhe des Schadenersatzes hängt dabei aber nicht vom Ticketpreis oder von der Länge der Verspätung, sondern von der Länge des Fluges an sich. Je länger ein Flug ist, umso höher ist auch die Summe, die zurückerstattet wird.

Die Bewertung dieser Rückerstattungen kann sehr unterschiedlich ausfallen. So wiegt eine dreistündige Verspätung für einen Geschäftsmann, der am gleichen Tag seinen Hin- und Rückflug hat, durch eine Verspätung oder Annullierung aber einen wichtigen Geschäftstermin verpasst, schwerer, als vielleicht eine siebenstündige Verspätung einer Familien zur Urlaubszeit. Doch auch hier kann es sein, dass eine Entschädigung, je nach Schwere der Folgen, sehr hoch sein kann.

Bei Claim It sind laut Het Nieuwsblad Fälle bekannt, bei denen der Schadensersatz höher war, als die eigentlichen Ticketpreise… Bei Flügen von mehr als 3.500 km Abstand beträgt der Schadenersatz 600 € pro Person. Bei Flügen von zwischen 1.500 und 3.500 km liegt die Summe bei 400 € pro Person und bei Kurzstreckenflügen bei 250 € pro Person als Verhandlungsbasis.

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