Einigung auf Haushalt und Steuerreformen

Nach tage- und nächtelangen Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern der belgischen Mitte-Rechts-Regierung auf Schloss Hertoginnendal hat sich das Kernkabinett um Premierminister Charles Michel (MR - Foto) auf ein Abkommen zum Haushalt und zu einer ganzen Reihe von Steuerreformen einigen können. Dazu mussten Kompromisse geschlossen werden, um die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten.

Was den Haushalt betrifft, hat sich die belgische Bundesregierung auf Einsparungen von 2,6 Mia. € im laufenden Jahr einigen können (das entspricht 0,6 % des Brutto-Inlandsprodukts). Gleichzeitig wurde auch ein Fahrplan für den Haushalt 2019 erstellt. Sicher ist, dass dieser Haushalt nicht unbedingt ausgeglichen werden wird, wie Premier Michel in einem Tweet andeutete: „Europa verpflichtet uns nicht dazu, deshalb richten wir unser Augenmerk weiter auf Sanierungen, strukturelle Reformen und gehen weiter die Schuldenlast an.“

Diese hier erwähnten strukturellen Reformen finden sich auch im jetzt erzielten Steuerreformpaket. Wichtigster Punkt ist hier die Senkung der Körperschaftssteuer für kleine und mittelgroße Unternehmen von 25 auf 20 % und für Großunternehmen von 34 auf 29 %. Diese Steuer sinkt bis 2020 weiter auf 25 %. Für selbständige Einzelunternehmer werden einige Möglichkeiten, Unkosten steuerlich geltend zu machen, denen von kleinen Unternehmen gleichgestellt.

Die Regierung konnte sich auch auf eine Abgabe über 0,15 % auf Wertpapierdepots einigen. Diese Abgabe gilt allerdings nur für Sparer und Anleger, die hier über Werte verfügen, die höher als 500.000 € liegen. Diesen Punkt könnte man auch als Einigung auf eine von vielen politischen und gesellschaftlichen Kreisen schon lange geforderte „Reichensteuer“ bezeichnen. Die Regierung erhofft sich hieraus Mehreinnahmen von 254 Mio. €.

Laut Premier Michel gilt dies nicht für die „kleinen“ Sparer und Anleger. Diese können von einer teilweisen Befreiung von Gewinnen aus Aktien, also aus Dividenden profitieren. Damit soll dieser Personenkreis dazu angeregt werden, weniger zu sparen und mehr zu investieren.

Reformen für den Arbeitsmarkt

Die Regierung konnte sich ebenfalls nach langem Hin und Her auf eine Ausweiterung der sogenannten „Flexi-Jobs“ einigen. Das bedeutet, dass diese Möglichkeit jetzt auch für das Handwerk (z.B. für Friseure, Metzger oder Bäcker) und für den Einzelhandel gilt. Ein entsprechendes Gesetz ermöglicht bisher nur den Unternehmern aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe günstige Überstundenregelungen und eine höhere Flexibilität für ihr Personal.

Weiter werden die Sozialabgaben und die Lohnnebenkosten am Bau gesenkt und zwar um 600 Mio. €. Damit will die Regierung gegen Sozialdumping und Schwarzarbeit im Baugewerbe vorgehen. Nicht zuletzt wird das Gesetz zum „e-commerce“, sprich zum Online- bzw. Internethandel ausgeweitet und erleichtert die Organisation von Nacht- und Sonntags- bzw. Feiertagsarbeit. Hier will die Regierung die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern, denn hier ist Belgien im Wettbewerb mit den Nachbarländern etwas ins Hintertreffen geraten.

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