EGMR verurteilt Belgien: Häftling bekam keine deutschsprachige Hilfe

Belgien ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu einer Schadensersatzzahlung an einen deutschsprachigen Häftling verurteilt worden. Der Grund: Belgien hatte keine adäquate individuelle Betreuung für den deutschsprachigen Häftling. In der Haftanstalt, in der der Mann einsaß, sprach niemand Deutsch. Das ist die einzige Sprache, der der Mann mächtig ist.

Der Mann wurde vor 13 Jahren inhaftiert, nachdem er 1997 wegen Diebstahls und sexueller Gewalt verurteilt worden war. Vor einigen Jahren zog er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um den belgischen Staat wegen Mangels an psychiatrischer Betreuung in der Einrichtung, in der er einsaß, zu verklagen. Niemand vom medizinischen Dienst habe Deutsch gesprochen. Das ist die einzige Sprache, die der Mann versteht. Nur im Jahr 2010 und von Juli 2014 bis Ende 2015 habe ein deutschsprachiger Psychologe zur Verfügung gestanden, heißt es.

Der Gerichtshof hat Belgien jetzt zu einer moralischen Schadensersatzzahlung in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Im gleichen Fall war Belgien schon einmal von einem französischsprachigen Gericht erster Instanz verurteilt worden.

In dem Urteil wird berücksichtigt, dass die Einrichtung Anstrengungen unternommen habe, um das Problem zu lösen. Doch der Gerichtshof betont auch, dass der Mann 13 Jahre lang hinter Gittern saß, "ohne eine geeignete medizinische Betreuung" und "ohne echte Hoffnung auf irgendeine Veränderung". Das war dem Richter zufolge "eine besonders schmerzhafte Erfahrung, die dem Mann einem Leid aussetzte, das das Leiden der Haft übersteigt."

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