Flandern reformiert Jugendstrafrecht

Flämische Jugendrichter können minderjährige Straftäter mit neuen Maßnahmen dazu bringen, ihre Leben wieder in den Griff zu bekommen. Diese können selbst Initiativen vorschlagen, um ihr Vergehen gut zu machen. Das entschied die flämische Regierung in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause.

Ab 2019 gilt in Flandern ein eigenes Jugendstrafrecht. Das will jugendliche Straftäter auf ihre Eigenverantwortung hinweisen und ihnen die Möglichkeit geben, den verursachten Schaden wieder gut zu machen.

Jugendliche können gemeinsam mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten ein positives Projekt vorschlagen. „Das kann eine ehrenamtliche Tätigkeit sein, die Entschädigung des angerichteten Schadens oder das Belegen eines Kurses“, so der zuständige Minister Jo Vandeurzen (CD&V). „Wir sind überzeugt, dass dies eine sehr nützliche Maßnahme ist.“

Jugendrichter erhalten auch mehr Möglichkeiten, um junge Straftäter wieder auf den Pfad der Tugend zu bringen. Sie können ihnen zum Beispiel Bedingungen auferlegen, an die sie sich halten müssen oder sie dazu zwingen, sich an einem positiven Projekt zu beteiligen. So kann der jugendliche Straftäter verpflichtet werden, seine Wohnung nicht zu verlassen. Das soll aber nicht mit einer Fußfessel, sondern etwa über Skype kontrolliert werden.

Die letzte Option bleibt auch in Zukunft die geschlossene Jugendstrafanstalt. Die Höchststrafe beträgt 7 Jahre und ist möglich für jugendliche Straftäter ab 16 Jahren, die Schwerverbrechen verübt haben. In Jugendheimen werden in Zukunft junge Straftäter von anderen Heiminsassen getrennt.

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