Maßnahmen gegen Vogelgrippe entschärft
In den westflämischen Gemeinden Oostkamp und Menen und einigen Ortschaften in Wallonien (u.a. Wellin, Ath und Quiévrain) bleibt aber weiterhin jeglicher Handel mit Vögeln und Federvieh untersagt. Dort waren Fälle von Vogelgrippe aufgetaucht. Auch bleibt der gelegentliche Handel mit Vögeln und der Handel mit Wasservögeln weiter verboten.
Darüber hinaus werden alle anderen Maßnahmen am dem kommenden Montag wieder zurückgeschraubt. Das betrifft auch die Brieftauben, die ab dann unter Vorbehalten wieder Wettfliegen dürfen.
Die Agentur für Lebensmittelsicherheit (FAVV) hatte festgestellt, dass sich die Vogelgrippe über öffentliche Märkte verbreiten konnte. Auch wenn nur wenige Kommunen davon betroffen waren, nahmen die belgischen Behörden dieses Virus ernst. Der Minister und die Behörden erinnern daran, dass der Verzehr von Geflügel auch bei erkrankten Tieren für den Menschen nicht gefährlich ist. Zudem wird dazu geraten, weiter vorsichtig zu sein und Krankheitssymptome bzw. auffällige Sterbefälle bei wilden Vögeln sofort zu melden.