Autounfall: Urteil auf Basis einer Blackbox
Am 4. Juni 2016 gegen 2 Uhr in der Nacht kam es in Woumen bei Veurne zu einem schweren Unfall (Archivfoto), bei dem die 27 Jahre alte Beifahrerin eines Porschefahrers ums Leben kam. Dessen Sportwagen stieß damals mit dem Volvo einer 29 Jahre alten Frau zusammen. Bei dem Unfall kam die Beifahrerin im Porsche ums Leben. Die Polizei stand lange vor einem Rätsel, denn beide Fahrzeuge berührten einander quasi „auf der falschen Seite“, wo sie auch jeweils im Straßengraben gelandet waren. Es sah so aus, als hätten beide Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen.
Im Zuge der Unfallermittlungen fanden die Sachkundigen heraus, das beide Fahrzeuge, jeweils moderne Modelle, mit Blackboxen ausgerüstet waren. Die Polizei schickte diese Aufzeichnungsgeräte zu den Herstellern, doch nur Volvo konnte die Blackbox auswerten. Daraus ergaben sich aber folgende fatale Werte für die Fahrerin dieses Wagens: Sie war von ihrer eigenen Fahrbahn abgewichen und hatte zum Zeitpunkt des Unfalls 155 km/h „drauf“, wo Tempo 90 galt. Zudem hatte sie vor dem Zusammenstoß nicht gebremst, wohl aber Gas gegeben.
Trotz dieser Hinweise und trotz der Tatsache, dass die Volvo-Fahrerin 1,71 Promille Alkohol im Blut hatte, fällte der Polizeirichter von Veurne mit einer Sozialstrafe ein eher mildes Urteil. Die Frau muss 125 Sozialstunden in einer Reha-Klinik für Verkehrsopfer abarbeiten, erhält ein Bußgeld von 1.500 € und drei Monate Fahrverbot. Um ihren Führerschein wieder zu erlangen, muss sie einem Verkehrskurs folgen, sowohl die theoretische, als auch die praktische Fahrprüfung erneut absolvieren und nicht zuletzt einen medizinischen und einen psychologischen Test bestehen.