Strengere Regeln zu Werbung für Sportwetten
Nach Plänen von Bundesjustizminister Koen Geens (CD&V) sollen TV-Werbespots für Online-Wetten im Rahmen von Übertragung von Sportereignissen Werbung in Zukunft mit einem Warnhinweis versehen werden und sie dürfen zudem wohl nur noch im Fernsehen nach 20 Uhr ausgestrahlt werden.
Justizminister Geens hat schon vor längerer Zeit angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen zu wollen. Die dazu notwendigen Texte sind bereits seit geraumer Zeit in Bearbeitung. Der Gesetzesvorschlag muss aber noch vom Ministerrat der belgischen Bundesregierung abgesegnet werden, bevor er durch die parlamentarischen Instanzen laufen kann.
Mit dem neuen Gesetz soll Werbung für Sportwetten im Internet während eines laufenden Sportereignisses tagsüber untersagt werden. Dieses Werbeverbot gilt bei Fußballspielen z.B. während der Halbzeitpause. Werbung für Glücksspiel darf im Allgemeinen durch das strenge Jugendschutzgesetz hierzulande ohnehin nicht mehr vor 20 Uhr im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Die belgische Glücksspielkommission verfügt heute schon über die nötige Kompetenz, bestimmte Werbungen und Glücksspiele zu untersagen. Doch was in dieser Hinsicht erlaubt ist und was nicht, ist recht undeutlich. Dies soll sich mit dem neuen Gesetz zur Werbung für Sportwetten und Glückspiel im TV und online jetzt ändern.