Euthanasie seit 15 Jahren legal

Belgiens damaliges Staatsoberhaupt König Albert unterzeichnete am 28. Mai 2002 as so genannte Euthanasiegesetz. Damit war Belgien nach den Niederlanden das zweite Land, in dem unter strengen Vorgaben aktive Sterbensbegleitung möglich wurde. Jährlich entscheiden sich etwa 2000 Belgier für Euthanasie, wovon die allermeisten Flamen sind.

Das Gesetz trat im September 2002 in Kraft. Aktive Sterbehilfe ist seitdem möglich, wenn der Patient sich in einer medizinisch aussichtslosen Lage befindet und große Qualen leidet.

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