Homophobie innerhalb eines Jahres um 12 % gestiegen
Im Vergleich zu 2012 stellt das Bundesamt für Chancengleichheit, kurz Unia, sogar eine Zunahme von 22 % fest.
Diese Entwicklung ist auch auf die größere Bekanntheit der Stelle zurückzuführen. Einerseits haben wir einen rechtlichen Rahmen und eine allgemeine größere Akzeptanz gegenüber gleichgeschlechtlich liebenden Personen, sagte die Unia-Leiterin Els Keytsman, andererseits werden wir mit homophobem Verhalten und Hassreden konfrontiert.
30 % der 2016 entgegengenommenen Klagen betrifft Hassdelikte im Alltag (Vorfälle in den öffentlichen Verkehrsmitteln, auf der Straße, im Familienkreis ...).
29 % der Fälle beziehen sich auch auf die Medien und insbesondere auf Inhalte in den sozialen Medien.
Verbesserungswürdig nennt Unia die Mittel, die den Opfern von Homophobie zur Verfügung stehen, um gegen die Diskriminierung zu kämpfen.
Wer in der Presse und in den Medien zu Homohass oder -diskriminierung aufruft, wird diese Person in der Praxis nicht geahndet. Im Gegensatz zu Rassismus ist nicht das Strafgericht, sondern das Schwurgericht für Fälle von Homophobie zuständig. Die Anrufung eines Schwurgerichts begrenzt jedoch die Effizienz des von vielen als vorbildlich angesehenen belgischen Rechtsrahmens für Chancengleichheit und Antidiskriminierung.