Freihandelsabkommen: EuGH-Urteil begrüßt

Die beiden belgischen Bundesländer Flandern und Wallonien begrüßen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, das die Rechte der einzelnen Mitgliedsländer bei Abschlüssen von Freihandelsabkommen zwischen der EU und anderen Staaten stärkt. Damit ist die EU-Kommission nicht mehr unbedingt alleiniger Vertrags- und Verhandlungspartner bei solchen Verhandlungen.

Bei dem EuGH-Urteil handelt es sich konkret um das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Singapur von 2013. Die Richter in Luxemburg waren zu dem Schluss gekommen, dass bestimmte Bereiche dieses Freihandelsabkommens nicht nur in die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission fallen.

In einigen Bereichen sind in föderalisierten EU-Mitgliedsstaaten Länder und Regionen z.B. zuständig und deshalb verlange ein solches Abkommen auch die Zustimmung bzw. die Mitsprache der jeweiligen Parlamente, so das Urteil. Das Urteil kommt einem Vetorecht für die Länder gleich und ist eine schwere Schlappe für EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

Sowohl Flanderns Ministerpräsident Geert Bourgeois (N-VA), als auch dessen wallonischer Amtskollege Paul Magnette (PS - kl. Foto) gaben an, dass EuGH-Urteil entspreche den Vorstellungen der Länder und Regionen in Belgien. Bourgeois gab dazu zu verstehen, dass die Nationalstaaten lediglich bei Zwistigkeiten während entsprechenden Verhandlungen als Schlichter auftreten sollen. Für Magnette ist dieses Urteil eine Bestätigung seiner Weigerung, dem CETA-Freihandelsabkommen zwischen der Union und Kanada ohne Zugeständnisse an wallonische Ansprüche zu zuzustimmen.

Das Luxemburger Urteil betrifft denn auch die weiteren Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Den einzelnen Regierungen der Mitgliedstaaten steht jetzt frei, sich aus politischen Gründen die Möglichkeit offen halten, ihre nationalen und/oder regionalen Parlamente an Abstimmungen zu internationalen Freihandelsabkommen zu beteiligen.

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