Deutschland muss Belgien keine Brennstäbe liefern

Die deutsche Bundesregierung darf die Lieferung von Brennstäben an die belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel nach Einschätzung einer Rechtsexpertin verbieten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle müsse die Genehmigung nicht erteilen, heißt es in einem juristischen Gutachten, das die Ärzteorganisation IPPNW am Donnerstag in Berlin vorstellte.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) habe Belgien dazu aufgefordert, die beiden Meiler bis zur Klärung von Sicherheitsfragen abzuschalten - dieser Fakt begründe und bestätige diese rechtliche Möglichkeit. Damit widerspricht das Gutachten der Einschätzung des Umweltministeriums.

Die Ausfuhr von Brennelementen darf untersagt werden, wenn sie die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden würde. Ob das der Fall ist, darum geht es in dem Streit im Kern.

Wegen Tausender kleiner Risse in der stählernen Ummantelung der Reaktorblöcke und nach offenen Sicherheitsfragen hatte die Bundesregierungin Berlin  vor einem Jahr vergeblich eine Betriebspause für Doel 3 bei Antwerpen und Tihange 2 in Huy bei Lüttich gefordert. Deutsche Fachleute konnten nicht mit Sicherheit sagen, ob die international umstrittenen Meiler im Störfall sicher wären.

"Die Bundesregierung darf sich nicht weiter hinter unhaltbaren Rechtsauslegungen verschanzen, in der die Wirklichkeit völlig ausgeklammert wird", kritisierte Angelika Claußen von der Organisation Internationale Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW). Linke und Grüne im Bundestag fordern einen Exportstopp.

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