Hausdurchsuchungen bei der Steuerfahndung

Die Brüsseler Justiz veranlasste am Dienstag Hausdurchsuchungen in den Räumen der Steuerfahndung (BBI) und in den Privathäusern von Mitarbeitern der Steuerinspektion. Diese Hausdurchsuchungen erfolgten nach Klagen des Leiters der Behörde wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses. Vertrauliche Informationen aus der Steuerfahndung wurden offenbar an die Presse weitergeleitet.

Eine Klagen, die BBI-Direktor Frank Philipsen eingereicht hatte, bezieht sich nach einer Meldung der flämischen Wirtschaftszeitung De Tijd auf die Veröffentlichung von rund 300 Namen von großen Unternehmen, denen die Steuerinspektion 2014 genauer auf den Zahn gefühlt hatte.

Die Hausdurchsuchungen von Ermittlungen fanden auf Veranlassung der Brüsseler Staatsanwaltschaft in mehreren Büros der Steuerinspektion in Brüssel, Antwerpen und Gent statt. Darunter war auch der Arbeitsplatz des ehemaligen Regionaldirektors der Sonderinspektion in Gent, Karel Anthonissen.

Ein Sprecher der Brüsseler Staatsanwaltschaft bestätigte die Meldungen von De Tijd und die Durchführung der Hausdurchsuchungen, sagte zu den Ergebnissen der Aktionen aber nichts. Das beschlagnahmte Material müsse zuerst noch analysiert werden, hieß es dazu.

Auch Francis Adyns, der Sprecher des belgischen Steuer- und Finanzamtes, wollte sich nicht zu den Vorgängen äußern. Adyns gab gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion lediglich zu verstehen, dass „das Gericht weiß, bei wem und warum sie vorbeigekommen sind.“

Am Mittwoch folgte eine zweite Welle von Haussuchungen in diesem Fall. Dabei wurde auch die Privatwohnung von Gents Ex-Regionaldirektor Karel Anthonissen in Augenschein genommen.

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