Wallonien verbietet das Schächten ab Juni 2018

Die wallonische Landesregierung in Namür wird ähnlich wie Flandern ein Verbot für unbetäubtes Schlachten einführen. Doch im französischsprachigen Landesteil Belgiens wird dieses Verbot deutlich früher erlassen, nämlich schon am dem 1. Juni 2018. Flandern zieht eine stufenweise Einführung dieses Verbotes ab 2019 vor.

Der Kompromisstext zum Gesetz zum Verbot des Schächtens in der des wallonischen Tierschutzministers Carlo Di Antonio (CDH - kl. Foto) ähnelt im Wesentlichen dem Abkommen, das in Flandern unter der Vermittlung durch Piet Vanthemsche, dem früheren Leiter der Bundesagentur für Lebensmittelsicherheit (FAVV) und ehemaligen Vorsitzenden des Bauernbundes, zustande gekommen war.

In Flandern will man das Schächten am 2019 stufenweise verbieten. Den ersten Schritt stellt eine Betäubung von Schafen durch Elektroschock dar. Damit werden Schafe auf eine nicht-tödliche Art und Weise vor der Schlachtung betäubt. Für größere Tiere, wie z.B. Rinder, steht noch keine definitive Vorgehensweise fest. Dieser Idee folgen auch die wallonischen Regionalbehörden, doch hier wird dieses Verbot bereits ab Mitte Juni eingeführt.

Während die flämische Landesregierung bei diesbezüglichen Gesprächen mit den betroffenen Glaubensgemeinschaften, sprich mit den Juden und den Moslems einen Vermittler einschaltete (siehe oben), führte Wallonien im Regionalparlament in Namür lediglich eine Debatte dazu. Alleine diese Debatte nannten Vertreter des jüdischen Glaubens in Belgien „den schlimmsten Anschlag auf das Judentum seit dem Holocaust.“

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