Nirgendwo mehr Ja-Stimmen als in Belgien

Von allen in Europa lebenden Auslands-Türken haben die belgischen Türken sich am deutlichsten für mehr Macht für Erdogan ausgesprochen. Fast 75 Prozent gaben hier eine Ja-Stimme beim Referendum zur Verfassungsänderung ab. Erdogan gewann das Referendum mit einer hauchdünnen Mehrheit.

In Belgien stimmt 54.083 (74,98 %) Türken mit Ja und 18.044 (25,02 %) votierten für Nein. Auch in den benachbarten Niederlanden, wo es wegen nicht erlaubter Auftritte türkischer Politiker und einer nicht ins Land gelassenen türkischen Ministerin zu schweren diplomatischen Verwerfungen gekommen war, stimmten nach ersten Teilergebnissen fast 71 Prozent im Sinne Erdogans.

Das Ergebnis aus Deutschland hat gleichwohl das größte Gewicht, denn in keinem anderen Land jenseits der Türkei leben so viele türkische Staatsbürger. 63,07 Prozent der in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger stimmten für die Verfassungsänderung. Nur 36,93 votierten mit Nein. In Deutschland durften etwa 1,4 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimmen abgeben. Die Wahlbeteiligung lag hier bei knapp 50 Prozent.

Ganz anders hingegen der Trend in den USA oder Großbritannien, wo mehr als 80 Prozent mit Nein und damit gegen das Präsidialsystem stimmten. Spanien stimmte sogar zu fast 87 Prozent mit Nein, während das Ja-Lager in Dänemark mit 60 Prozent gewann.

Mit 51,8 Prozent der Stimmen hat das Ja-Lager um Präsident Recep Tayyip Erdogan die Abstimmung gewonnen. Die beiden größten Oppositionsparteien, die CHP und die pro-kurdische HDP kündigten unterdessen an, das Ergebnis anzufechten. Unwahrscheinlich ist, dass sie damit Erfolg haben werden. Sicher aber ist: Die Spaltung des Landes in zwei sich gegenüber stehende Lager ist noch tiefer geworden.

Die neue Verfassung verleiht dem türkischen Präsidenten einen kaum vergleichbaren Machtzuwachs. Das Amt des Ministerpräsidenten gibt es in Zukunft nicht mehr. Auch die parteipolitische Neutralität des Präsidenten wird aufgehoben. Er ernennt die Kabinettsmitglieder. Der Präsident kann für maximal zwei Wahlperioden zu je fünf Jahren im Amt bleiben.

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