Schlachthof Tielt: Schließen oder vergrößern?

Nach dem bekannt wurde, dass im Schlachthof von Tielt in Westflandern massiv Schweine gequält werden, wurde die Forderung laut, diese größte Einrichtung ihrer Art in Belgien zu schließen. Doch inzwischen läuft ein Genehmigungsverfahren für eine Ausweitung der Aktivitäten des Schlachthofs. Die Provinz Westflandern gab bereits grünes Licht, doch die Gemeinde Tielt (Foto) steht dem Ansinnen spätestens jetzt negativ gegenüber.

Die Betreibergesellschaft des Schlachthof von Tielt, schon jetzt der größte Schlachthof des Landes, will seine Schlachtkapazität von jetzt 1,5 Mio. Tieren auf 2,5 Mio. Tieren erhöhen und stellte Anträge auf entsprechende Bau- und Betriebsgenehmigungen. Der Vorgang läuft bereits seit einiger Zeit und die Provinz Westflandern stimmte bereits zu.

Doch jetzt, nach den massiven Tierquälerei-Vorwürfen, die von versteckt aufgenommenen Videos der Tierschutzorganisation Animal Rights unterstrichen wurden, will die Gemeinde Tielt hier nicht mehr mitmachen.

Bis zur Aufklärung der Vorgänge hatte Flanderns für Tierschutz zuständiger Landesminister Ben Weyts (N-VA) dem Unternehmen die Betriebsgenehmigung unterzogen. Hinzu kommt noch, dass Großabnehmer, wie z.B. die Warenhausketten Delhaize und Colruyt laufende Verträge beendet haben. Und Animal Rights sammelte bereits über 130.000 Unterschriften für eine definitive Schließung des Schlachthofs.

Tierschützer, wie der unabhängige flämische Landesabgeordnete Hermes Sanctorum und die Organisationen GAIA und Animal Rights, sind schockiert über das Ansinnen, den Schlachthof zu vergrößern. Dies, so die Organisationen, würde bedeuten, dass alle 6 Sekunden ein Schwein geschlachtet würde. Damit könnten Tierschutzbedingungen unter gar keinen Umständen garantiert werden.

Tierschutzminister Weyts kündigte unterdessen an, die Zustände in allen Schlachthöfen im belgischen Bundesland Flandern kontrollieren zu lassen. Inzwischen kündigte der Betreiber des Schlachthofs von Tielt an, beim belgischen Staatsrat in Brüssel gegen den vorläufigen Entzug der Betriebsgenehmigung durch Minister Weyts Einspruch zu erheben.

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