Asbest-Prozess: Eternit in Berufung verurteilt, Zahlung aber niedriger

Das Unternehmen Eternit ist auch im Berufungsprozess für den Tod einer Frau, die an Brustfellkrebs starb, verurteilt worden. Damit bekräftigt das Berufungsgericht in Brüssel das Urteil in erster Instanz, das der Familie von Françoise Jonckheere Recht gibt. Doch Eternit muss nun viel weniger Schadensersatz bezahlen: 25.000 Euro anstelle von 250.000 Euro. Eternit kann jetzt noch vor den Kassationshof, das höchste ordentliche Gericht Belgiens, ziehen.

Eternit wurde 2011 zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von einer Viertel Millionen Euro an die Familie von Françoise Jonckheere verurteilt. Die Frau ist 2000 an Brustfellkrebs gestorben. Dieser Krebs wird durch das Einatmen von Asbest verursacht.

Der Ehemann von Françoise Jonckheere arbeitete sein ganzes Leben für Eternit in Kapelle-op-den-Bos. Dort wohnte die Familie auch. 1987 starb der Mann an Brustfellkrebs. Als Françoise 2000 die gleiche Krankheit bekam, beschloß sie, Eternit vor Gericht zu bringen.

Dem Gericht erster Instanz zufolge habe Eternit einen Fehler gemacht, in dem das Unternehmen Asbest weiterhin verwendete und die Risiken des faserigen Silikatminerals minimierte, obwohl die Gesundheitsgefahren bereits bekannt waren und man gewusst hat, dass Asbest die Krankheit Asbestose auslöst und die Krebsform Mesothelioma hervorruft. 

Eternit ging jedoch gegen das Urteil erster Instanz in Berufung und behauptete, dass die Risiken von Asbest früher nicht so eindeutig gewesen seien. Diese Argumentation wurde vom Richter jedoch abgelehnt.

Geschädigte Familie bekommt Recht und trotzdem wird Schadensersatzforderung gesenkt

Das Berufungsgericht in Brüssel gibt der Familie an diesem Dienstag nun auch Recht. Doch Eternit muss weniger Schadensersatz leisten, als das Gericht erster Instanz angeordnet hatte. Das Unternehmen für Baumaterialien muss nur ein Zehntel der ursprünglich auferlegten Leistungen bezahlen: 25.000 Euro anstelle von 250.000 Euro.

Die Familie ist dennoch zufrieden mit dem Urteil. "Es ist ein schöner Tag. Erstmals entscheidet ein Berufungsgericht, dass die Asbestbarone von Belgien Schuld an der Verbreitung von Brustfellkrebs tragen. Wir hoffen, dass jetzt mehr Menschen vor Gericht gehen werden", sagte Eric Jonckheere, der Sohn der verstorbenen Françoise.

Das Berufungsgericht ist wie das Gericht erster Instanz der Auffassung, dass das Unternehmen schon seit den siebziger Jahren gewusst habe, dass Asbest stark krebserregend ist. Es habe nicht die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeiter und der umwohnenden Bevölkerung genommen.

Eternit kann allerdings noch vor den Kassationshof ziehen. Seit 1998 ist die Herstellung von Asbest in Belgien verboten.

Ein wichtiges Urteil für Belgien

Das Urteil ist insofern wichtig, als dass es das erste Mal in Belgien ist, dass eine Asbest geschädigte Person bzw. seine Angehörigen aus diesem Grund einen Prozess gegen ein Unternehmen anstreben und damit einen Schuldigen andeuten.

In Belgien gibt es einen Fonds für Asbest geschädigte Personen. 

Doch wer diesen Fonds in Anspruch nimmt, muss auf einen Prozess verzichten. Die inzwischen verstorbene Frau, Françoise Jonckheere, hatte damals auf Geld aus dem Fonds verzichtet und den Prozess gegen Eternit angestrebt. Ihre Familie hat jetzt also auch in Berufung Recht bekommen.

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