Kein Visum für syrische Familie aus Aleppo

Es sieht danach aus, dass einer Familie aus Aleppo in Syrien wohl definitiv kein Visum für Belgien erteilt wird. Der Vater der in Aleppo wohnenden Familie hatte im vergangenen Jahr bei der belgischen Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut Antrag auf ein humanitäres Visum für unser Land gestellt, doch Belgiens Staatssekretär für Asyl und Einwanderung, Theo Francken (N-VA), hatte dies abgelehnt, was zu einer ganzen Reihe an Rechtsstreitigkeiten führte.

Die Familie wollte über ein sogenanntes „humanitäres Visum“ in Belgien einreisen, um hier dann ihren Asylantrag stellen zu können. Doch nach fast einem Jahr voller Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten hat der Rat für Ausländerstreitfragen der antragstellenden Familie jetzt unrecht gegeben. Jetzt bleibt der belgischen Anwältin der Familie nur noch die Möglichkeit, gegen dieses Urteil vor dem Staatsrat in Berufung zu gehen.

Asylstaatssekretär Francken (kl. Foto) reagierte gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion auf diesen vorerst letzten Vorgang in diesem Fall: „Der Rat für Ausländerstreitfragen hat in Berufung gesagt, dass ein Verfahrensfehler begangen wurde und damit steht fest, dass der Beschluss des Ausländeramtes, das Visum nicht zu erteilen, dadurch definitiv geworden ist. Schlussfolgerung: Ich muss dieses Visum nicht gewähren.“

In einem vorherigen diesbezüglichen Verfahren war der Staatssekretär zu einem Zwangsgeld verurteilt worden, für jeden Tag, an dem er dieses humanitäre Visum nicht gewährt. Doch nach Ansicht Franckens ist dies jetzt hinfällig: „Der Beschluss, dass ich das Visum hätte erteilen müssen, hat niemals bestanden. Logisch ist also, dass diese Zwangsgelder für Nichtig erklärt werden und dass ich sie nicht bezahlen muss.“

Letzte Instanz?

Der Fall hatte in Belgien hohe Wellen geschlagen und für gegensätzliche Urteile in den verschiedenen Instanzen gesorgt. Dieser und ähnliche Fälle sorgten dafür, dass sich sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit diesem Thema befasste. Doch dieses Gericht urteilte, dass die Erteilung von „humanitären Visa“ durch EU-Mitgliedsstaaten eine Gunst und kein Recht sei. Damit war der wesentlichen Grundlage dieses Verfahrens faktisch der Boden entzogen (siehe nebenstehenden Beitrag).

Meist gelesen auf VRT Nachrichten